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Mi, 11:33 Uhr
28.02.2024
Gesetzliche Krankenversicherung:

Für Rentner bis zu 214 Euro teurer

Für viele Rentnerinnen und Rentner wird die gesetzliche Krankenversicherung ab März teurer. Bis zu 214 Euro müssen sie in den nächsten zwölf Monaten mehr bezahlen. Wer von der Erhöhung betroffen ist, hat ein Sonderkündigungsrecht und kann die Krankenkasse wechseln. Ruheständler können so bis zu 404 Euro im Jahr sparen. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Vergleichsportals Verivox...


Zusatzbeitrag steigt um bis zu 0,69 Prozentpunkte
Zum Jahresbeginn haben die meisten Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Die stärkste Erhöhung einer einzelnen bundesweit geöffneten Kasse beträgt 0,69 Prozentpunkte von 1,50 Prozent auf 2,19 Prozent. Zudem stieg auch die Beitragsbemessungsgrenze – der Höchstbetrag zur Berechnung des Beitrags – auf 62.100 Euro. Krankenversicherte mit Einkünften ab dieser Grenze zahlen dadurch bis zu 214 Euro mehr im Jahr. Während Erwerbstätige die höheren Beiträge bereits seit Januar schultern müssen, greifen die höheren Beitragssätze für Rentner aufgrund einer gesetzlichen Regelung erst zwei Monate später. Sie gelten dann ab März bis einschließlich Februar 2025.

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"Schon im letzten Jahr haben viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Dennoch reichten die Mehreinnahmen nicht aus, um die finanziellen Defizite der Kassen zu decken. Solange der Gesetzgeber nicht dringend benötigte Reformen auf den Weg bringt und die Krankenkassen nicht ihre Ausgaben reduzieren, müssen gesetzlich Versicherte auch künftig mit weiteren Steigerungen rechnen."

67 Euro mehr bei einer Standardrente
Die sogenannte Standardrente – auch Eckrente genannt – liegt laut der Deutschen Rentenversicherung aktuell bei 1620,90 Euro monatlich. So viel erhält ein Ruheständler, der 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt und immer durchschnittlich verdient hat. Da der Krankenkassenbeitrag anteilig an den Bezügen berechnet wird, müssen Ruheständler mit dieser Standardrente auch weniger zahlen als Rentner mit Bezügen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro. Dennoch kommen auf sie bis zu 67 Euro mehr im Jahr zu.

Wechsel der Kasse spart bis zu 404 Euro
Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich zwischen den Krankenkassen und liegt bei den bundesweit geöffneten Kassen aktuell zwischen 0,90 und 2,20 Prozent. Für Krankenversicherte kann sich deshalb ein Wechsel lohnen. Für Ruheständler mit Standardrente ist so eine Ersparnis von bis zu 126 Euro im Jahr möglich, Rentner mit Bezügen über der Beitragsbemessungsgrenze können ihre Beiträge um bis zu 404 Euro jährlich senken.

"Versicherte können spätestens nach 12 Monaten Mitgliedschaft ihre Krankenkasse wechseln", sagt Wolfgang Schütz. "Nach einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte zudem immer ein Sonderkündigungsrecht und können mit einer Frist von zwei Monaten zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln." Abstriche bei wichtigen Leistungen müssen Versicherte bei einem Wechsel nicht befürchten. 95 Prozent der Grundleistungen der Krankenkassen sind gesetzlich festgeschrieben und somit identisch.
Autor: psg

Kommentare
H.Freidenker
28.02.2024, 21.59 Uhr
1620,90 Standardrente,
und viele Ossis reiben sich die Augen !
diskobolos
28.02.2024, 23.12 Uhr
Eher kein Ost-West-Thema
Auch im Westen haben viele Rentner weniger als 1620 € Monatsrente. Die Rentenhöhe ergibt sich bekanntlich in erster Linie aus den eingezahlten Beiträgen. Wer mehr eingezahlt hat, erhält auch mehr raus.

Niedrigere Einkommen im Osten wurden dabei übrigens höher gerechnet als Westeinkommen: Im Jahr 2000 z. B. um ca 20 Prozent und 2020 noch um 7 Prozent.
Die DDR-Einkommen des Jahres 1985 wurden für die Rente sogar mit dem Faktor 3,313 multipliziert, also 1000 DDR-Mark brachten für die Rente so viel wie 3313 D-Mark. Vielen Ostrentnern ist das scheinbar gar nicht bekannt
Kyffhaeuser
28.02.2024, 23.18 Uhr
der ganze Beitrag ist grober Unfung
der Beitrag zeugt von extrem wenig Ahnung von der Materie und ist extem populistisch aufgemacht. Es ist als Renter gar nicht möglich mit Rentenbezügen über die Beitragsbemessunggrenze zu kommen !! Somit muss kein Rentner und sicher auch kein Pensionär diese 214 Eur im Jahr mehr abdrücken , das ist völliger Quatsch !! Die erreichbare Höchtsrente ( gesetzliche Rente) liegt bei ca. 3000€ im Monat und ergibt sich aus der Höhe der gezahlten Beiträge und der Beitragsjahre. Lediglich ein paar wenige "Exoten" können als freiwilligt in der Krankenversicherung der Rentner Versicherte mit Rentenbezügen und sonstigen Einkünften ( Miete, Zinsen usw.) so ein Einkommen erreichen. Sind in gazn D-Land sicher keine 10 Leute.
SpatzNDH
29.02.2024, 18.22 Uhr
Wieder ein Beispiel wie...
der Leser in die Irre geführt werden soll. Selbst wer 1620€ im Monat bekommen sollte, hat x 12= 19440 € im Jahr. Weit entfernt vom Höchstbetrag der Bemessungsgrenze v 62100 €Jahresrente. Wie so oft heutzutage werden Äpfel mit Eiern verglichen u unsinnige Debatten zur Ablenkung vom tatsächlich Maßgeblichen, wie zB Agenda 2030 u KI Transhumanism, losgetreten. Da wahrscheinlich nur lebenslange Beamte u Politiker über 5109€ monatliche Rente bekommen, würde mich interessieren ob Beamte auch ihre Rente versteuern müssen wie der durchschnittliche Altersarmut Bezieher.
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