Mi, 16:19 Uhr
28.08.2024
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert:
Trotz Erkrankung am Wahltag wählen
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Wahlscheine können bis zum Freitag, dem 30. August, 18 Uhr bei der Gemeindebehörde beantragt werden...
Dabei sind die jeweiligen Öffnungszeiten der Gemeindebehörde zu beachten. Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung oder in sonstigen außergewöhnlichen Fällen ist nach der Thüringer Landeswahlordnung die Beantragung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen auch noch bis 15 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Gemeindebehörde möglich.
Autor: redDabei sind die jeweiligen Öffnungszeiten der Gemeindebehörde zu beachten. Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung oder in sonstigen außergewöhnlichen Fällen ist nach der Thüringer Landeswahlordnung die Beantragung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen auch noch bis 15 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Gemeindebehörde möglich.
Kommentare
Bisher gibt es keine Kommentare.
Kommentar hinzufügenEs gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.