Do, 08:32 Uhr
12.09.2024
Stiftung Warentest
So tricksen Kriminelle Bankkunden aus
Kriminellen gelingt es immer wieder, Kontoinhaber auszutricksen und fünf- oder sogar sechsstellige Beträge zu erbeuten. Dabei gehen sie zunehmend raffinierter vor. Die Stiftung Warentest erklärt, wie Verbraucherinnen und Verbraucher Betrug rechtzeitig erkennen können und wer im Ernstfall haftet...
Trauen Sie beim Banking nichts und niemandem, warnt Rechtsexperte Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest. Die Angriffe werden immer raffinierter. Angebliche Bankmitarbeiter rufen mit technischen Tricks unter der scheinbar echten Telefonnummer der Hausbank an. Kriminelle missbrauchen das Videoident-Verfahren, um Kunden Kredite unterzujubeln – und die Kreditsumme anschließend vom Konto abzubuchen. Und zuletzt tauchten sogar gefälschte Bank-Briefe auf, deren QR-Code auf Phishing-Seiten führte.
Nicht auf Links klicken, Software auf dem neuesten Stand halten, Anrufern keine persönlichen Daten geben – das sind gängige Tipps, um sich zu schützen. Doch das reicht nicht immer.
Wenn trotz aller Vorsicht Geld vom Konto verschwunden ist, haben Bankkunden gute Chancen, es zurückzubekommen. Kundinnen und Kunden haften für verschwundenes Geld nur, wenn die Bank ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, erläutert der Jurist Herrmann. Erst wenn feststeht, dass ihre Sicherungsverfahren praktisch unüberwindbar sind und fehlerfrei funktioniert haben, dürfen Banken oder Sparkassen sich darauf verlassen, dass ihre Kunden den Auftrag autorisiert haben. Derart hohe Sicherheit nachzuweisen, ist bisher keiner Bank oder Sparkasse gelungen, sagt der Experte. Solange fürs Onlinebanking private Geräte der Kundinnen und Kunden im Einsatz sind, wird es Betrügern immer mal wieder gelingen, Sicherheitslücken auszunutzen.
Unter www.test.de/bankbetrug und in der Oktober-Ausgabe von Finanztest gibt er weitere Tipps, wie man sich vor Betrug im Online-Banking schützt. Er nennt auch Gerichtsurteile, die im Sinne von Bankkunden entschieden wurden – sowie Anwälte, die die Prozesse gewonnen haben.
Autor: redTrauen Sie beim Banking nichts und niemandem, warnt Rechtsexperte Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest. Die Angriffe werden immer raffinierter. Angebliche Bankmitarbeiter rufen mit technischen Tricks unter der scheinbar echten Telefonnummer der Hausbank an. Kriminelle missbrauchen das Videoident-Verfahren, um Kunden Kredite unterzujubeln – und die Kreditsumme anschließend vom Konto abzubuchen. Und zuletzt tauchten sogar gefälschte Bank-Briefe auf, deren QR-Code auf Phishing-Seiten führte.
Nicht auf Links klicken, Software auf dem neuesten Stand halten, Anrufern keine persönlichen Daten geben – das sind gängige Tipps, um sich zu schützen. Doch das reicht nicht immer.
Wenn trotz aller Vorsicht Geld vom Konto verschwunden ist, haben Bankkunden gute Chancen, es zurückzubekommen. Kundinnen und Kunden haften für verschwundenes Geld nur, wenn die Bank ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, erläutert der Jurist Herrmann. Erst wenn feststeht, dass ihre Sicherungsverfahren praktisch unüberwindbar sind und fehlerfrei funktioniert haben, dürfen Banken oder Sparkassen sich darauf verlassen, dass ihre Kunden den Auftrag autorisiert haben. Derart hohe Sicherheit nachzuweisen, ist bisher keiner Bank oder Sparkasse gelungen, sagt der Experte. Solange fürs Onlinebanking private Geräte der Kundinnen und Kunden im Einsatz sind, wird es Betrügern immer mal wieder gelingen, Sicherheitslücken auszunutzen.
Unter www.test.de/bankbetrug und in der Oktober-Ausgabe von Finanztest gibt er weitere Tipps, wie man sich vor Betrug im Online-Banking schützt. Er nennt auch Gerichtsurteile, die im Sinne von Bankkunden entschieden wurden – sowie Anwälte, die die Prozesse gewonnen haben.
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