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Di, 16:39 Uhr
04.02.2025
Stadt Leinefelde-Worbis

Hinweise zur Grundsteuerreform

Ab 1. Januar 2025 greift die Grundsteuerreform und es gelten die neuen Messbeträge, die zuvor von den Finanzämtern festgelegt wurden. Die Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis muss nach Übermittlung der neuen Messbeträge durch das Finanzamt in vielen Fällen die Stammdaten der Steuerzahler neu erfassen, um die entsprechenden Bescheide an die Bürger verschicken zu können..

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Dies braucht Zeit, weshalb der Februar-Fälligkeitstermin für die Grundsteuer nicht gehalten werden kann. Die Februar-Zahlung soll deshalb mit der nächsten Zahlung, die im Mai ansteht, zusammengelegt werden (wir berichteten).
Diejenigen Steuerzahler, die ihre Grundsteuer auf Grundlage der alten Bescheide per Dauerauftrag bisher selbstständig überwiesen haben, werden gebeten, diese Daueraufträge umgehend zu löschen, damit es mit der neuen Festsetzung nicht zu ungewollten Überzahlungen kommt, informierte die Stadtverwaltung bereits. Denn von den Bürgern selbst veranlasste Zahlungen per Dauerauftrag könnten ohne die neuen Bescheide nur schwer oder gar nicht zugeordnet werden. Wer der Stadtverwaltung hingegen eine Einzugsermächtigung, also Abbuchungsgenehmigung vom Konto, erteilt hat, braucht nichts zu tun. Denn hier kann die Stadt Zeitpunkt und Höhe der Abbuchung selbst festlegen und dafür im Mai die neuen Bescheide zugrunde legen.
Autor: red

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