Fr, 14:00 Uhr
21.02.2025
Stadtratsmitglied erhebt schwere Vorwürfe
Wahlbeeinflussung in Dingelstädt?
Eine unerlaubte Beeinflussung der Kommunalwahl durch die Stadtverwaltung in Dingelstädt will der Abgeordnete der Fraktion "Grüne Freie Bürger Linke" nach der Veröffentlichung des neusten Amtsblatts kurz vor dem Wahltermin nicht ausschließen. Hier seine Beobachtungen...
Am kommen Sonntag ist nicht nur Bundestagswahl, sondern auch Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl in der Landgemeinde Stadt Dingelstädt. Zur Wahl steht ausschließlich der Amtsinhaber Bürgermeister Andreas Fernkorn.
Stadtrat Michael Hoffmeier schreibt dazu:
"Wenige Tage vor der Wahl verteilt die Verwaltung das neueste Amtsblatt "Unstrut-Journal", das zwar kaum amtliche Bekanntmachungen enthält und zudem auch keine eiligen Terminsachen, aber dafür 13 Bilder nebst Berichten mit dem zur Wahl stehenden Amtsinhaber allein drei auf der Titelseite. Gewöhnlich werden die Verwaltungen angewiesen, Monate vor einer Kommunalwahl keine oder nur minimale Berichterstattung über die Amtsinhaber:innen in den Amtsblättern zu bringen. In Dingelstädt scheint genau das Gegenteil der Fall zu sein. Wegen missbräuchlicher Positiv-Berichterstattung in Amtsblättern wurden bereits Wahlen angefochten.
Im aktuellen Amtsblatt der Landgemeinde Dingelstädt ist darüber hinaus noch ein Wahlaufruf der CWE für den Amtsinhaber zu finden. Das verwundert doppelt, weil die Verwaltung in Dingelstädt ohne vorherige Diskussion im Stadtrat entschieden hatte, generell keine politischen Äußerungen mehr zuzulassen. Zudem könnte es sich bei einem solchen Gefälligkeitsartikel mit einem Wahlaufruf im Amtsblatt, das ja aus Steuermitteln bezahlt wird, um verbotene Parteienfinanzierung handeln.
Bei dieser Sachlage gilt es nun zu prüfen, ob deshalb die Wahl anzufechten ist.
Denn es ist zu befürchten, dass dies als unzulässige Beeinflussung anzusehen ist, die demokratischen Grundregeln widerspricht. Unverständlich ist auch, dass die verantwortlichen Stellen in der Verwaltung so etwas zugelassen haben und dem keinen Riegel vorgeschoben haben. Denn die Verwaltung ist verpflichtet, neutral und nach Recht und Gesetz zu handeln.
Wenn es die Grundeinstellung in der Verwaltung sein sollte, mit solch einseitigem Handeln kein Problem zu haben, hat sie ein Demokratieproblem und es ist überdies nicht verwunderlich, dass sich immer weniger Menschen zur Wahl stellen es sei denn, sie gehören zur Mehrheitspartei, die dann ungestört ihre Vorstellung von Demokratie von oben durchsetzt."
Michael Hoffmeier
Das aktuelle Amtsblatt "Unstrut-Journal" der Landgemeinde Dingelstädt haben wir Ihnen hier als. pdf-datei angehängt.
Unsere Zeitung hat bei der Stadtverwaltung zu den Vorwürfen nachgefragt, bisher aber noch keine Antwort erhalten. Sobald die Behörde Stellung zu Herrn Hoffmeiers Anschuldigungen bezieht werden wir Sie hier darüber informieren.
Autor: redAm kommen Sonntag ist nicht nur Bundestagswahl, sondern auch Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl in der Landgemeinde Stadt Dingelstädt. Zur Wahl steht ausschließlich der Amtsinhaber Bürgermeister Andreas Fernkorn.
Stadtrat Michael Hoffmeier schreibt dazu:
"Wenige Tage vor der Wahl verteilt die Verwaltung das neueste Amtsblatt "Unstrut-Journal", das zwar kaum amtliche Bekanntmachungen enthält und zudem auch keine eiligen Terminsachen, aber dafür 13 Bilder nebst Berichten mit dem zur Wahl stehenden Amtsinhaber allein drei auf der Titelseite. Gewöhnlich werden die Verwaltungen angewiesen, Monate vor einer Kommunalwahl keine oder nur minimale Berichterstattung über die Amtsinhaber:innen in den Amtsblättern zu bringen. In Dingelstädt scheint genau das Gegenteil der Fall zu sein. Wegen missbräuchlicher Positiv-Berichterstattung in Amtsblättern wurden bereits Wahlen angefochten.
Im aktuellen Amtsblatt der Landgemeinde Dingelstädt ist darüber hinaus noch ein Wahlaufruf der CWE für den Amtsinhaber zu finden. Das verwundert doppelt, weil die Verwaltung in Dingelstädt ohne vorherige Diskussion im Stadtrat entschieden hatte, generell keine politischen Äußerungen mehr zuzulassen. Zudem könnte es sich bei einem solchen Gefälligkeitsartikel mit einem Wahlaufruf im Amtsblatt, das ja aus Steuermitteln bezahlt wird, um verbotene Parteienfinanzierung handeln.
Bei dieser Sachlage gilt es nun zu prüfen, ob deshalb die Wahl anzufechten ist.
Denn es ist zu befürchten, dass dies als unzulässige Beeinflussung anzusehen ist, die demokratischen Grundregeln widerspricht. Unverständlich ist auch, dass die verantwortlichen Stellen in der Verwaltung so etwas zugelassen haben und dem keinen Riegel vorgeschoben haben. Denn die Verwaltung ist verpflichtet, neutral und nach Recht und Gesetz zu handeln.
Wenn es die Grundeinstellung in der Verwaltung sein sollte, mit solch einseitigem Handeln kein Problem zu haben, hat sie ein Demokratieproblem und es ist überdies nicht verwunderlich, dass sich immer weniger Menschen zur Wahl stellen es sei denn, sie gehören zur Mehrheitspartei, die dann ungestört ihre Vorstellung von Demokratie von oben durchsetzt."
Michael Hoffmeier
Das aktuelle Amtsblatt "Unstrut-Journal" der Landgemeinde Dingelstädt haben wir Ihnen hier als. pdf-datei angehängt.
Unsere Zeitung hat bei der Stadtverwaltung zu den Vorwürfen nachgefragt, bisher aber noch keine Antwort erhalten. Sobald die Behörde Stellung zu Herrn Hoffmeiers Anschuldigungen bezieht werden wir Sie hier darüber informieren.
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