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So, 13:40 Uhr
16.03.2025
Nur fünf Prozent der Thüringer nutzen monatliche Entlastung

Finanzielle Leistungen müssen auch ankommen

In einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der AOK hat die Mehrheit der Befragten Pflege und Gesundheit als wichtigste Handlungsfelder für die künftige Bundesregierung benannt. Beide Themen stehen schon seit Jahren ganz oben auf der Agenda des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen...

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„Immer wieder haben wir zum Beispiel gefordert, die Beratung von Pflegebedürftigen zu verbessern“, sagt der VdK-Landesvorsitzende Paul Weimann: „Neueste Zahlen der statistischen Ämter geben uns recht: Nicht einmal fünf Prozent der 65.416 Menschen in Hessen und Thüringen mit einem Pflegegrad 1 nehmen den sogenannten Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung in Anspruch. Wir gehen davon aus, dass eine große Mehrheit der Berechtigten nicht weiß, dass ihnen die Summe von 131 Euro im Monat zusteht, um damit beispielsweise Hilfe im Haushalt oder stundenweise Betreuung zu finanzieren. Hier besteht dringender Aufklärungsbedarf. Der versprochene Ausbau der Pflegestützpunkte muss jetzt zügig vorangebracht werden.“
Als weiteren Grund dafür, dass diese Gelder kaum abgerufen werden, vermutet der VdK eine zu geringe Anzahl an entsprechenden Dienstleistern. Diese müssen nach jeweiligem Landesrecht anerkannt sein, damit die Pflegekasse den Lohn für ihre Tätigkeit über den Entlastungsbetrag erstattet. Auch hier hat der VdK seit vielen Jahren für eine Vereinfachung der Anforderungen und bürokratischen Abläufe gekämpft und unter anderem erreicht, dass die Nachbarschaftshilfe als niedrigschwelliges Angebot in den Kreis der anerkannten haushaltsnahen Dienstleistungen in der Pflege aufgenommen wurde. Nachbarschaftshelfer und -helferinnen gehören meist dem persönlichen Umfeld der pflegebedürftigen Person an und kümmern sich stundenweise um diese, wofür sie den Entlastungsbetrag als Aufwandsentschädigung erhalten können. „Anscheinend wird auch über diese Möglichkeit des ehrenamtlichen Engagements nur ungenügend informiert“, erklärt Paul Weimann.

Dass sich viele Pflegehaushalte mehr Unterstützung wünschen, weiß der VdK aus eigenen Umfragen. Auch der hessische Landespflegebericht hat das bestätigt. „Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich an; mittlerweile werden rund 85 Prozent zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Sie alle dürfen wir nicht im Stich lassen. Es reicht nicht, finanzielle Leistungen per Gesetz zu verabschieden. Die Politik muss dafür Sorge tragen, dass diese Leistungen auch bei den Menschen ankommen“, so der VdK-Landesvorsitzende.
Autor: red

Kommentare
Marino50
16.03.2025, 15.18 Uhr
Finanzielle Leistungen...
In gerade so einer Situation befinde ich mich. Man bekommt von keiner Stelle Hilfe. Nicht einmal die Pflegestufe 1 steht einem zu, obwohl eine nicht heilbare Erkrankung vorliegt, verbunden mit einer nicht geringen Beeinträchtigung der Bewegungsabläufe. Selbst in Widerspruch gehen, bringt nichts.
Das Ergebnis sind Aufregungen und Frust über unser ach so tolles Gesundheitssystem.
Tinki
16.03.2025, 17.04 Uhr
Pflege, Bürgergeld gleich Armut
Wer sich für die Liebe entscheidet ohne Wenn und Aber, das Dasein für einen Menschen, der einem das Leben geschenkt und das Laufen beigebracht hat, ist das Normalste auf der Welt. Das gesellschaftliche Umfeld aber zeigt uns, dass es genau so nicht ist.
Wer als pflegender es nicht schafft Pflege und Job unter einen Hut zu bringen fällt ins Bürgergeld. Beschämend finde ich es, wenn die Politik diese unbezahlte Pflegearbeit unter das "Joch" der unzulänglichen Bürgergeld -Gesetze stellt.
Beispiele: Zur Pflege braucht man einen fahrbaren Untersatz. Mit Bürgergeld kann man sich diesen nicht kaufen, weil kein finanzielles Polster angespart werden kann. Es gibt auch keinen Zuschuss für Werkstattkosten, um das alte Auto am laufen zu halten.
Man bekommt vom Jobcenter 21 Tage als " Urlaubstage" genemigt, wobei einem pflegenden Angehörigen laut Pflegevertrag 28 Tage Kurzzeitpflege und 28Tage Verhinderungspflege zustehen.
Man wird sogar noch zu AGH's (1€ Job) oder Eingliederungsmaßnahme (Wie bewerbe ich mich richtig.) vom Jobcenter gezwungen. Diese Maßnahmen dienen nur zur Verbesserung der Statistik und in keinster Weise einer Arbeitsvermittlung. Hier wird sich dann gern auf den Paragraphen 10 SGBII berufen, aber hier wird gern vom JC übersehen, dass nach Einzelfall entschieden werden muss. Oder bei Pflegegrad 2 bis ZU 6 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen soll ( Höchstgrenze),dass ist aber nur möglich, wenn man auch die Pflege abdecken kann, um den Anspruch vom Bürgergeld nicht zu verlieren sind es aber nur 3Stunden ( Minimum ) am Tag nötig.
Ich fordere die Politik auf, ein entsprechendes Pflege- oder Betreuungsgeld zu gewährleisten, an Stelle der Bürgergeld Leistungen, dass wäre eine Lösung und Ausdruck von Wertschätzung! Von diesem Geld könnte man alle gesetzlichen Sozialabgaben tätigen und wäre aus dem unmenschlichen "Kreislauf der Bürgergeld - Gesetze "raus.
diskobolos
16.03.2025, 22.54 Uhr
Ihre Darstellung, Tinki, ist durchaus eindrucksvoll . . .
wird aber an der Realität nichts ändern. Viel entscheidender wäre die Frage, welche Partei Sie letztens gewählt haben. Soweit ich mich an Ihre anderen Kommentare erinnere, glaube ich kaum, dass das eine war, die gewillt ist gerade daran etwas zu ändern . . .
Malu-Marie
17.03.2025, 12.52 Uhr
Welche Verbessungen zur Pflege sind sinnvoll?
@Tinky , sie beschweren sich, dass ein Job plus die Pflege eines Angehörigen nicht zusammen machbar sind. Das sehe ich in vielen, vielen Fällen auch so. Es kommt jeweils auf die körperlichen und geistigen Einschränkungen der zu pflegenden Person an. Diese Person bekommt je nach Einschränkung aber Geldsummen von der Pflegekasse in nicht unerheblichem Maße, um sich sich pflegen zu lassen. Damit kann man sich als Angehöriger durch Pflegedienste teilweise entlasten lassen.
In Deutschland hat sich unglaublich viel verbessert an Geldzuwendungen für zu Pflegende. Früher -oder heute noch in anderen Ländern.- pflegte man die geliebten Personen für Gotteslohn und heutzutage ist da ein wirklich umfangreiches Maßnahmenpaket aufgestellt worden, inklusive einer Rentenanwartschaft für den Pflegenden. Das belastet durchaus die arbeitende Bevölkerung.
Ich würde ihre Forderung unterstützen, dass, wenn man sich für die Pflege arbeitslos meldet b.z.w. Bürgergeld bezieht das Arbeitsamt nicht dauernd mit der Vermittlung von Arbeitsstellen ankommt. Das entlastet alle bürokratisch.
Aber ihre unbedingte Forderung nach einem Auto zum Bürgergeld, das man zwangsläufig als Pflegender benötigt ist vielleicht doch ein bisschen zu hoch gegriffen. Ist ein Auto wirklich zwangsläufig erforderlich für die Pflege eines Angehörigen? Die Gesellschaft kann nicht alle Ansprüche des Einzelnen erfüllen, auch wenn es sicherlich wünschenswert wäre.
Tinki
17.03.2025, 15.45 Uhr
Pflege
Ich fordere doch kein neues Auto, sondern es sind Beispiele dafür, weil man als pflegender Angehöriger als Bürgergeldempfänger degradiert wird und sich mit diesen Gesetzen rumärgern muss. Bitte nochmals oben lesen, was ich geschrieben habe, meine Forderung steht unten im Text. Für die Pflege braucht man einen fahrbaren Untersatz, wenn die Mobilität des Liebsten sehr eingeschränkt ist, für Arzttermine, Fußpflege, Physiotherapie, Friseur, Einkäufe usw. Ein Pflegedienst würde sowas auch erledigen, nur der Fahrdienst, wenn man dann auch einen bekommt, oft ausgebucht ist, haben pünktlich um 16 Uhr Feierabend und mache Termine sind später oder dauern länger, vorallem wenn es sich um Fachärzte handelt. Jeder der ein "arbeitsloser" Pflegender ist, weiß was ich meine. Da wären wir wieder bei der Wertschätzung.
Ja es gibt schon einige Geldleistungen von der Pflegekasse. Wir wir alle wissen ist unser Gesundheitssystem sehr überlastet, viele ambulante Pflegedienste laufen auch schon auf Anschlag und schwer einen zu bekommen. Dann gibt es auch das Selbstbestimmungsrecht des zu Pflegenden, vorallem wenn es um die Intimpflege geht und wenn man sowieso, als nicht arbeitender Pflegender zählt, kann man sich um seine Liebsten auch ohne Pflegedienst kümmern. Einen Arbeitsplatz zu finden, der flexibel in Abstimmung mit der Plegetätigkeit ist, ist fast aussichtslos.
P.Burkhardt
17.03.2025, 19.10 Uhr
die Pflegekasse bezahlt...
...unter anderem auch Fahrdienste...
Maybach
18.03.2025, 14.01 Uhr
Verstehendes Lesen…
ist nicht so ihr Ding, P.Burkhardt?

Ich zitiere:
„Ein Pflegedienst würde sowas auch erledigen, nur der Fahrdienst, wenn man dann auch einen bekommt, oft ausgebucht ist, haben pünktlich um 16 Uhr Feierabend und mache Termine sind später oder dauern länger, vorallem wenn es sich um Fachärzte handelt.“
Strandläufer
18.03.2025, 14.44 Uhr
Hochachtung
Vor jedem der Anghörige pflegt.
Wohlbemerkt 24/7/365!
Neben der körperlichen Belastung kommt die seelische dazu. Und als wenn das nicht reichen würde: auch die finanzielle.

Ich bin absolut dafür, dass diejenigen die sich dazu entscheiden Familienmitglieder zu Hause zu pflegen und somit die Pflegeheime entlasten, finanziell anders behandelt werden als sonstige (Sozialkassen"nutznießer" mit teilweise zweifelhafter Bedürftigkeit).

Diese pflegenden Angehörigen sind mehrfach bestraft.
Das sollte definitiv unterstützt werden, auch finanziell.
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