Mi, 17:31 Uhr
19.03.2025
Landkreis Eichsfeld
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht
Mit Ablauf des 10. November endet die Amtszeit der derzeit berufenen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den Verwaltungsgerichten.
Zwingende Voraussetzung für die Wahl ist der Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus sollen die Kandidatinnen und Kandidaten das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Weitere Informationen zu den von den Bewerberinnen und Bewerbern zu erfüllenden Voraussetzungen sind auf der Internetseite des Landkreises Eichsfeld
https://www.kreis-eic.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen-details/bewerber-fuer-die-wahl-ehrenamtlicher-richterinnen-und-richter-in-der-verwaltungsgerichtsbarkeit-gesucht veröffentlicht.
Alle geeigneten Bewerber werden dann in eine Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht Weimar aufgenommen, welche durch den Kreistag des Landkreises Eichsfeld verabschiedet und anschließend übergeben wird. Die eigentliche Wahl findet im Anschluss am Verwaltungsgericht statt.
Bewerbungen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die fünfjährige Amtszeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind ab sofort möglich. Die für die Bewerbung benötigten Unterlagen (Personalbogen, Erklärung gemäß § 44a DRG) sind ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises Eichsfeld veröffentlicht.
Interessierte, die sich als ehrenamtliche Richter zur Mitwirkung am Verwaltungsgericht Weimar bewerben möchten, werden gebeten, den Personalbogen und die Erklärung unterschrieben bis spätestens 30. April beim Landratsamt Eichsfeld
Büro der Landrätin
Gremien und Öffentlichkeitsarbeit
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
in einem geschlossenen Umschlag einzureichen.
Für Nachfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der Landrätin zur Verfügung
Telefon: 03606 650-1050
E-Mail: kreistag@kreis-eic.de
Autor: en Danach beginnt eine neue fünfjährige Amtszeit, der ein aufwendiges Wahlverfahren vorausgeht. Um eine rechtzeitige Neuwahl sicherzustellen, sucht der Landkreis Eichsfeld derzeit Bewerberinnen und Bewerber für ehrenamtliche Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.Zwingende Voraussetzung für die Wahl ist der Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus sollen die Kandidatinnen und Kandidaten das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Weitere Informationen zu den von den Bewerberinnen und Bewerbern zu erfüllenden Voraussetzungen sind auf der Internetseite des Landkreises Eichsfeld
https://www.kreis-eic.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen-details/bewerber-fuer-die-wahl-ehrenamtlicher-richterinnen-und-richter-in-der-verwaltungsgerichtsbarkeit-gesucht veröffentlicht.
Alle geeigneten Bewerber werden dann in eine Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht Weimar aufgenommen, welche durch den Kreistag des Landkreises Eichsfeld verabschiedet und anschließend übergeben wird. Die eigentliche Wahl findet im Anschluss am Verwaltungsgericht statt.
Bewerbungen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die fünfjährige Amtszeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind ab sofort möglich. Die für die Bewerbung benötigten Unterlagen (Personalbogen, Erklärung gemäß § 44a DRG) sind ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises Eichsfeld veröffentlicht.
Interessierte, die sich als ehrenamtliche Richter zur Mitwirkung am Verwaltungsgericht Weimar bewerben möchten, werden gebeten, den Personalbogen und die Erklärung unterschrieben bis spätestens 30. April beim Landratsamt Eichsfeld
Büro der Landrätin
Gremien und Öffentlichkeitsarbeit
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
in einem geschlossenen Umschlag einzureichen.
Für Nachfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der Landrätin zur Verfügung
Telefon: 03606 650-1050
E-Mail: kreistag@kreis-eic.de