Di, 12:01 Uhr
15.04.2025
Grundsteuerbescheide wurden verschickt
Die Telefone laufen heiß
Vor gut einer Woche hat die Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis damit begonnen, die ab 2025 gültigen, neuen Grundsteuerbescheide zuzustellen...
Diese wurden zum allergrößten Teil von städtischem Personal persönlich in die Briefkästen befördert, sofern die Empfänger im Stadtgebiet wohnen. Inzwischen dürfte der allergrößte Teil der Bescheide zugestellt worden sein.
Mit den Bescheiden hat die Stadtverwaltung einige Hinweise an die Empfänger sowie Vordrucke für SEPA-Lastschriften verschickt, wo noch nicht vorhanden. Auf dem Extra-Blatt wird beispielsweise erklärt, dass der Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt errechnet wurde und dass der zugehörige Bescheid dazu schon vor einiger Zeit vom Finanzamt verschickt wurde. Fragen zum Grundsteuermessbetrag sind daher an das Finanzamt zu richten.
Die Kommune hat diese Grundsteuermessbeträge mit ihren Hebesätzen multipliziert und die Grundsteuer festgesetzt, die nun an die Kommune zu zahlen ist. Für Fragen hierzu steht die Stadtverwaltung bereit, auch mit einer eigens eingerichteten Hotline. Die Telefonnummer steht auf den Grundsteuerbescheiden. Und die Hotline läuft mit Zustellung der Bescheide tatsächlich heiß. Auch eine stattliche Anzahl an Widersprüchen ist in der Kämmerei inzwischen eingetroffen und wird dort bearbeitet.
Dabei zeigt sich, dass einige Fragen sehr gehäuft auftreten. So wird Eigentümern von verpachteten landwirtschaftlichen Flächen am Telefon geduldig erklärt, dass sie nun statt des Pächters die Grundsteuer zahlen müssen und sich diese aber bei ihren Pächtern wiederholen können. Erbengemeinschaften erfahren, dass diejenigen Erben einen Grundsteuerbescheid zugesendet bekommen, die im Grundbuch stehen.
Wer sein Grundstück nach einem Stichtag im Jahr 2022 verkauft hat, wird in der Regel als Zahlungspflichtiger noch einen Grundsteuerbescheid bekommen, kann aber davon ausgehen, dass die Überzahlung zurückerstattet wird, sobald das Finanzamt den dazu notwendigen neuen Messbetragsbescheid für das Grundstück erstellt hat.
Viele Anrufer fragen sich auch einfach, ob sie das SEPA-Lastschriftmandat neu erteilen müssen. Hier genügt ein genauer Blick auf den Bescheid: Ist direkt unter dem Zahlungsplan die eigene Kontoverbindung zu finden, muss nichts unternommen werden. Wenn nicht, steht hier der Hinweis, man möge am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.
Und wer sich vergewissern möchte, dass die Kommune die richtigen Hebesätze anwendet – diese wurden erst im März 2025 vom Stadtrat mit der sogenannten Hebesatz-Satzung, die auf der Internetseite der Stadt Leinefelde-Worbis unter beschlossen: https://www.leinefelde-worbis.de/de/downloads-datein/buergerservice/satzungen-der-stadt/h/hebesatz-satzung-2025-ausgefertigt-ocred.pdf?cid=i0d
Die Hotline wird noch einige Zeit in Betrieb bleiben – solange die Bürgerinnen und Bürgern mit ihren Fragen in größerer Zahl anrufen. Aktuell sind es pro Tag rund 100.
Autor: redDiese wurden zum allergrößten Teil von städtischem Personal persönlich in die Briefkästen befördert, sofern die Empfänger im Stadtgebiet wohnen. Inzwischen dürfte der allergrößte Teil der Bescheide zugestellt worden sein.
Mit den Bescheiden hat die Stadtverwaltung einige Hinweise an die Empfänger sowie Vordrucke für SEPA-Lastschriften verschickt, wo noch nicht vorhanden. Auf dem Extra-Blatt wird beispielsweise erklärt, dass der Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt errechnet wurde und dass der zugehörige Bescheid dazu schon vor einiger Zeit vom Finanzamt verschickt wurde. Fragen zum Grundsteuermessbetrag sind daher an das Finanzamt zu richten.
Die Kommune hat diese Grundsteuermessbeträge mit ihren Hebesätzen multipliziert und die Grundsteuer festgesetzt, die nun an die Kommune zu zahlen ist. Für Fragen hierzu steht die Stadtverwaltung bereit, auch mit einer eigens eingerichteten Hotline. Die Telefonnummer steht auf den Grundsteuerbescheiden. Und die Hotline läuft mit Zustellung der Bescheide tatsächlich heiß. Auch eine stattliche Anzahl an Widersprüchen ist in der Kämmerei inzwischen eingetroffen und wird dort bearbeitet.
Dabei zeigt sich, dass einige Fragen sehr gehäuft auftreten. So wird Eigentümern von verpachteten landwirtschaftlichen Flächen am Telefon geduldig erklärt, dass sie nun statt des Pächters die Grundsteuer zahlen müssen und sich diese aber bei ihren Pächtern wiederholen können. Erbengemeinschaften erfahren, dass diejenigen Erben einen Grundsteuerbescheid zugesendet bekommen, die im Grundbuch stehen.
Wer sein Grundstück nach einem Stichtag im Jahr 2022 verkauft hat, wird in der Regel als Zahlungspflichtiger noch einen Grundsteuerbescheid bekommen, kann aber davon ausgehen, dass die Überzahlung zurückerstattet wird, sobald das Finanzamt den dazu notwendigen neuen Messbetragsbescheid für das Grundstück erstellt hat.
Viele Anrufer fragen sich auch einfach, ob sie das SEPA-Lastschriftmandat neu erteilen müssen. Hier genügt ein genauer Blick auf den Bescheid: Ist direkt unter dem Zahlungsplan die eigene Kontoverbindung zu finden, muss nichts unternommen werden. Wenn nicht, steht hier der Hinweis, man möge am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.
Und wer sich vergewissern möchte, dass die Kommune die richtigen Hebesätze anwendet – diese wurden erst im März 2025 vom Stadtrat mit der sogenannten Hebesatz-Satzung, die auf der Internetseite der Stadt Leinefelde-Worbis unter beschlossen: https://www.leinefelde-worbis.de/de/downloads-datein/buergerservice/satzungen-der-stadt/h/hebesatz-satzung-2025-ausgefertigt-ocred.pdf?cid=i0d
Die Hotline wird noch einige Zeit in Betrieb bleiben – solange die Bürgerinnen und Bürgern mit ihren Fragen in größerer Zahl anrufen. Aktuell sind es pro Tag rund 100.