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Do, 14:07 Uhr
05.06.2025
Ministerin dankt kommunalen Spitzenverbänden

Bezahlkarte für Asylbewerber startet

Gestern unterzeichneten Migrationsministerin Beate Meißner, der Präsident des Landkreistages, Christian Herrgott und der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, Dr. Steffen Kania, die Rahmenvereinbarung für die landesweite Bezahlkarte für Asylbewerber...

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„Die Landesregierung hat sich einen Neustart der Migrationspolitik auf die Fahnen geschrieben. Mit der landesweiten Bezahlkarte wird eine weitere wichtige Maßnahme umgesetzt, die längst überfällig ist“, sagt Meißner. Zuerst werden nun die Karten an 80 Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl ausgegeben. Die Pilotphase wird vier bis acht Wochen dauern. Mit Verteilung der Geflüchteten auf die der Landesbezahlkarte beitretenden Kommunen beginnt mit Umsetzung in den Landkreisen und kreisfreien Städten der Rollout in ganz Thüringen.

„Das Asylbewerberleistungsrecht ist ein Existenzsicherungsrecht und deckt den Bedarf der Leistungsberechtigten ab. Diese in Deutschland gewährte Sozialleistung dient nur dazu, dem Asylbewerber das Existenzminimum hier zu sichern und nicht Gelder in Drittstaaten weiterzutransferieren. Dies gewährleistet die Bezahlkarte“, so Meißner weiter. „Überweisungen in andere Staaten oder an Schleußer sind nicht möglich. Damit wird endlich auch die Kriminalität in diesem Bereich eingedämmt.“ Auf der anderen Seite verringert sich damit der Verwaltungsaufwand und für beide Seiten erhöht sich die Sicherheit. Insbesondere für Leistungsberechtigte ohne Konto erweist sich die Bezahlkarte als Vorteil.

Die Bezahlkarte entspricht laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dem Grundgesetz. Neben Thüringen nutzen 13 weitere Bundesländer die Bezahlkartenlösung „Social Card“ des gewählten Bezahlkartenanbieters. Die Geltung der Bezahlkarte ist entsprechend der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen für den Inhaber beschränkt. „Damit ist gesichert, dass das Geld in der Region ausgegeben wird, in der die Inhaber leben“, sagt Meißner. Barabhebungen sind mit der VISA-Karte bei teilnehmenden Händlern monatlich bis zu 50 Euro möglich. Den Betrag können kommunale Leistungsbehörden nach Ermessen im Einzelfall erhöhen. Es gibt zudem eine schwarze Liste, die bestimmte Branchen ausschließt. Im aktuellen Haushalt sind rund 120.000 Euro für die Kosten der landesweiten Einführung eingestellt.

„Ich danke den kommunalen Spitzenverbänden für die konstruktive Zusammenarbeit, die nun endlich zur Unterzeichnung der gemeinsamen Rahmenvereinbarung führte. Damit steht der Fortsetzung des Erfolgsmodells Bezahlkarte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten nichts im Wege“, so die Ministerin.
Autor: red

Kommentare
Tinki
05.06.2025, 23.53 Uhr
Der Beitrag wurde gespeichert und die Freigabe beantragt.
Wanderwölfin
06.06.2025, 14.00 Uhr
Bezahlkarte
Gilt das auch für Ukrainer?
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