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Mi, 13:18 Uhr
20.08.2025
Landkreis Eichsfeld

Unzulässige Wasserentnahmen

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Eichsfeld führt in ihrer Zuständigkeit Gewässerschauen durch.
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Dabei wurde festgestellt, dass einige Gewässer bereits an akutem Wassermangel leiden. Festgestellt wurden aber auch zahlreiche ungenehmigte Wasserentnahmen an Bächen, Flüssen und Standgewässern. Weiterhin fehlt es an ausreichendem Niederschlag. Die Untere Wasserbehörde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Rahmen des Gemeingebrauchs (§ 25 Thüringer Wassergesetz) nur das Schöpfen mit Handgefäßen zur Wasserentnahme zulässig ist. Alle anderen Wasserentnahmen, insbesondere auch der Einsatz von Pumpvorrichtungen, bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Ungenehmigte Wasserentnahmen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Das Landratsamt wird verstärkte Kontrollen durchführen. Erhebliche Beeinträchtigungen der Gewässer sind zu vermeiden, um die Tiere und Pflanzen vor Schaden zu bewahren. Die ökologische Bedeutung der Gewässerlebensräume ist zu schützen. Alle Eingriffe, also auch Wasserentnahmen, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, sind verboten. Folglich darf auch das Schöpfen mit Handgefäßen nur so erfolgen, dass die Gewässer nicht geschädigt werden. Sollte die derzeitige Trockenwetterlage anhalten und sich die Situation an den Gewässern weiter verschlechtern, wird das Landratsamt Eichsfeld eine Allgemeinverfügung bis hin zu einem Verbot des Gemeingebrauchs an Flüssen und Bächen erlassen müssen.
Autor: en

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