Mi, 17:52 Uhr
27.08.2025
Medienstatement des NABU Thüringen
Wolfsmanagementplan wird begrüßt
Nach Ansicht des NABU Thüringen erhält der Freistaat mit dem neuen Managementplan Wolf eine gute sachorientierte und faktenbezogene Basis im Umgang mit Wölfen und für die Akzeptanzförderung in der Bevölkerung...
Kritik äußert der Verband an der Aussage aus dem Managementplan, dass, wenn der günstige Erhaltungszustand des Wolfes festgestellt werden sollte, grundsätzlich die Möglichkeit eines Bestandsmanagements besteht.
Diese Ansicht folgt nicht der Logik des Artenschutzes, zumal der Wolf weiterhin geschützt ist. Eine Bejagung von geschützten Arten, die der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG unterliegen und den günstigen Erhaltungszustand erreicht haben, ist nicht automatisch vorgesehen, sagt Silvester Tamás der Sprecher der Landesarbeitsgruppe Wolf und Luchs beim NABU Thüringen. Die Aussicht auf ein Bestandsmanagement bedeutet nichts anderes, als die Jagd auf Wölfe zu legitimieren. Dies dient weder dem Herdenschutz noch den Weidetierhaltenden. Eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht und eine wie auch immer geartete Jagd auf geschützte Tierarten wie den Wolf lehnt der NABU Thüringen ab.
Als positiv bewertet der Naturschutzverband das Beteiligungsverfahren während der Ausarbeitung des Wolf-Managementplans. Insbesondere die Fokussierung im Managementplan auf den Herdenschutz und die Unterstützung der Weidetierhalter als Grundvoraussetzung einer konfliktarmen Koexistenz von Wolf, Mensch und Weidetierhaltung sind hervorzuheben. Das Bekenntnis zu einem Herdenschutzzentrum hätte hier als zentrale Unterstützung der Weidetierhalter eine sehr gute Ergänzung finden können. Diese Gelegenheit wurde aus Sicht des NABU mit dem neuen Managementplan verpasst, erklärt Silvester Tamás. Die Festlegung, die Arbeitsgruppe Wolf/Luchs beim Thüringer Umweltministerium als beratendes Gremium im Umgang mit Wölfen mit einzubeziehen, sei dagegen ein weiterer wichtiger Punkt, um die Transparenz und Akzeptanz der Wolfsarbeit des Freistaats zu stärken.
Autor: redKritik äußert der Verband an der Aussage aus dem Managementplan, dass, wenn der günstige Erhaltungszustand des Wolfes festgestellt werden sollte, grundsätzlich die Möglichkeit eines Bestandsmanagements besteht.
Diese Ansicht folgt nicht der Logik des Artenschutzes, zumal der Wolf weiterhin geschützt ist. Eine Bejagung von geschützten Arten, die der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG unterliegen und den günstigen Erhaltungszustand erreicht haben, ist nicht automatisch vorgesehen, sagt Silvester Tamás der Sprecher der Landesarbeitsgruppe Wolf und Luchs beim NABU Thüringen. Die Aussicht auf ein Bestandsmanagement bedeutet nichts anderes, als die Jagd auf Wölfe zu legitimieren. Dies dient weder dem Herdenschutz noch den Weidetierhaltenden. Eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht und eine wie auch immer geartete Jagd auf geschützte Tierarten wie den Wolf lehnt der NABU Thüringen ab.
Als positiv bewertet der Naturschutzverband das Beteiligungsverfahren während der Ausarbeitung des Wolf-Managementplans. Insbesondere die Fokussierung im Managementplan auf den Herdenschutz und die Unterstützung der Weidetierhalter als Grundvoraussetzung einer konfliktarmen Koexistenz von Wolf, Mensch und Weidetierhaltung sind hervorzuheben. Das Bekenntnis zu einem Herdenschutzzentrum hätte hier als zentrale Unterstützung der Weidetierhalter eine sehr gute Ergänzung finden können. Diese Gelegenheit wurde aus Sicht des NABU mit dem neuen Managementplan verpasst, erklärt Silvester Tamás. Die Festlegung, die Arbeitsgruppe Wolf/Luchs beim Thüringer Umweltministerium als beratendes Gremium im Umgang mit Wölfen mit einzubeziehen, sei dagegen ein weiterer wichtiger Punkt, um die Transparenz und Akzeptanz der Wolfsarbeit des Freistaats zu stärken.