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Do, 11:09 Uhr
23.10.2025
Aus der Arbeit der Bundespolizei

Polizeifahrzeug während Einsatzfahrt ausgebremst

Warum wird ein Polizeifahrzeug, das mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs war, von einem Verkehrsteilnehmer ausgebremst? Es bleibt wohl sein Geheimnis, was einen Mann am Mittwochnachmittag dazu bewog...

Er stellte sich unmittelbar vor ein fahrendes Auto der Bundespolizei am Erfurter Hauptbahnhof. Die Streife war wegen spielender Kinder im Gleis unterwegs. Nur durch eine geistesgegenwärtige Vollbremsung des Bundespolizisten konnte die Kollision vermieden werden. Durch dieses störende Verhalten des 41-jährigen Deutschen wurde das schnellstmögliche Erreichen des Einsatzortes ohne Grund verzögert.

Auch ihm müsste bekannt sein, dass Sonder- und Wegerechte durch Blaulichtorganisationen nicht ohne Grund wahrgenommen werden. Mit der Fahrt zu Einsätzen ist die häufig zitierte Textpassage "durch rechtzeitiges Eintreffen am Ereignisort konnte die Polizei Schlimmeres verhindern" eng verbunden. Das gilt insbesondere, wenn sich Personen in Gefahrensituationen befinden. Der 41-Jährige muss sich nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung verantworten.
Autor: red

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Kommentare
EsJay7
23.10.2025, 11:46 Uhr
Nicht nur das, denn
der Bußgeldkatalog besagt folgendes:

Verstoß gegen Paragraf 38 StVO besagt:

Sie haben einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Martinshorn nicht sofort freie Bahn geschaffen.

4 Wochen Fahrverbot, 1 Punkt und 240€ Geldstrafe


Ich hoffe, dass da auch endlich mal mehr durchgegriffen und auch generell schärfer verfolgt wird.
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