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Mi, 13:24 Uhr
30.01.2013

Abzockern das Handwerk legen

Endlich hat sich die Regierungskoalition nach monatelangen Debatten auf einen Entwurf für ein „Anti-Abzock-Gesetz“ geeinigt, das in den nächsten Wochen verabschiedet werden kann. „Nachdem seit Jahren Tausende von Verbrauchern geschädigt werden, ist das Gesetz nun wirklich überfällig“, sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv)...


„Viele Regelungen gegen unlautere Telefonwerbung und unseriöses Inkasso greifen erfreulicherweise unsere Forderungen auf, aber bei überzogenen Abmahnkosten für Urheberrechtsverletzungen höhlen unklare Begrifflichkeiten den Verbraucherschutz weiterhin aus.“

Bezüglich der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen fällt der vorliegende Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten hinter den ursprünglichen Vorschlag des Justizministeriums zurück. Vor allem werden wieder unbestimmte Rechtsbegriffe eingeführt. Die Begrenzung der Kosten greift nicht, wenn private Nutzer Urheberrechte im „gewerblichen Ausmaß“ verletzen. Einige Gerichte bejahten das bereits in Fällen, in denen ein Verbraucher ein Musikalbum in einer Tauschbörse geteilt hat, ohne einen finanziellen Vorteil zu erzielen. „Diese Auslegung benachteiligt Verbraucher. Wir brauchen Rechtssicherheit durch eine klare Neuregelung der privaten Nutzung“, fordert Billen. Erst dann könne die notwendige Kostendeckelung bei Abmahnungen wirklich greifen, die sich der vzbv bei 100 Euro statt der jetzt vorgesehenen 155 Euro gewünscht hätte.

Die gesetzlichen Verschärfungen im Bereich der unerlaubten Telefonwerbung und unseriöser Inkassoforderungen begrüßt der vzbv. Erhöhte Bußgelder bei Rechtsverletzungen und die Wirksamkeit von telefonisch geschlossenen Gewinnspielverträgen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung seien richtige Schritte, gingen aber nicht weit genug.

Nicht nur Gewinnspiele werden Verbrauchern massenhaft am Telefon untergeschoben, so dass die so genannte Bestätigungslösung auch andere Verträge erfassen müsse. Zudem seien Schwerpunktstaatsanwaltschaften erforderlich, um Gesetzesverstöße konzentriert zu ahnden.
Autor: red

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Kommentare
Werniman0606
30.01.2013, 17:45 Uhr
Speziell bei den Urheberrechtsabmahnungen
und der 100€-Deckelung wird sich absolut gar nichts ändern. An der bisherigen Regelung, die es den Abmahnern ermöglichste, selbst über eine Deckelung zu bestimmen, wurde nämlich nichts verändert. Die Abmahner dürfen folglich auch weiterhin Staatsanwalt und Richter in einer Person spielen.
Pe_rle
30.01.2013, 19:26 Uhr
Abzocke
hat schon mal eine Regierung in Berlin zum Wohle des Wählers entschieden,nein ,da müßten Sie ja über den eigen Schatten springen.
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