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Mi, 09:52 Uhr
06.08.2014

Ausgeklügelter Betrug

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor einer perfiden Telefon-Betrugsmasche, der Frau K. aus Nordthüringen beinahe zum Opfer gefallen wäre. Eine angebliche „Staatsanwältin“ der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. rief sie am Montagmorgen an und überrumpelte sie mit folgender Horrorgeschichte...


Infolge eines nicht gekündigten Vertrages aus einem Gewinnspiel und einer entsprechenden Anzeige der Gewinnspielfirma würde nunmehr Anklage gegen sie erhoben, was mit Gesamtkosten in Höhe von rund 12.000 Euro verbunden sei. Diesem Verfahren könnte Frau K. noch entgehen, wenn sie sich mit der Firma schnell außergerichtlich einigen würde. Dazu müsste sie unverzüglich (noch am selben Vormittag) per Western Union 5.000 Euro in die Türkei transferieren.

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Damit nicht genug: Während Frau K. fieberhaft überlegte, wie sie so schnell so viel Geld auftreiben könnte, wurde, um der Gaunerei einen legalen Anstrich zu verleihen, ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale angeboten. Die Betroffene erhielt kurz darauf tatsächlich einen Anruf einer angeblichen Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale, die den Sachverhalt rundum bestätigte.

Da in ihrem Display die korrekte Telefonnummer der Verbraucherzentrale erschien, schöpfte die Betroffene zunächst keinen Verdacht. Die Abzocker hatten sich auf die Telefonnummer der Verbraucherzentrale aufgeschaltet.

Frau K. überwies daraufhin die geforderten 5.000 Euro. Zweifel kamen erst danach auf. Ein Rückruf bei der Verbraucherzentrale Thüringen offenbarte die Gaunerei schnell. Frau Z. gelang es buchstäblich in letzter Minute, ihr Geld zurückzuholen.

Rat der Verbraucherzentrale:
  • Begegnen Sie diesen und anderen Forderungen per Telefon (z.B. in Aussicht gestellte Gewinne und Vergünstigungen) mit großem Misstrauen und hinterfragen sie diese. Lassen Sie sich dabei nicht von vermeintlichen Autoritäten (Polizei, Staatsanwaltschaft usw.) einschüchtern.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie (anonym) per Western Union oder Ukash bezahlen sollen. In der Regel lässt sich dann nicht ermitteln, wer das Geld bekommen hat.
  • Verbraucherzentralen vertreten nicht die Interessen von Unternehmern und werden deshalb auch nie in einem Telefongespräch behaupten, dass das Geld bezahlt werden muss.
  • Überweisen Sie niemals Geld an unbekannte Personen und leisten Sie niemals Vorschusszahlungen.
  • Fragen Sie nach, überprüfen Sie genannte Namen und Adressen durch Internetrecherchen und Anrufe bei den genannten Organisationen. Die angegebenen Namen und Telefonnummern sind meist gefälscht, auch angezeigte Telefonnummern können gefälscht sein.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wenn von Ihnen sofortige Handlungen und Reaktionen gefordert werden, ist das fast immer ein Zeichen für Unseriosität. Fordern Sie deshalb eine Terminverlängerung und handeln Sie in Ruhe und nach gründlicher Information.
  • Ansprechpartner bei derartigen Anrufen ist neben der Verbraucherzentrale auch die Polizei.
  • Falls Sie auf eine solche Masche reingefallen sind, ist dringend Eile geboten, um die Überweisung eventuell noch zu stoppen.
Autor: red

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