Fr, 17:42 Uhr
06.03.2015
Zukunft des Amateursports gesichert
Vertragsamateure fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Sportvereine können weiterhin an Entlohnung von Amateursportlern als Mini-Jobber festhalten. Diese Meldung schickte heute der Eichsfelder Bundestagsabgeordnete Manfred Grund....
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat sich Ende Februar mit Vertretern des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auf einen Kompromiss im Streit um die Entlohnung von sogenannten Vertragsamateuren – also Sportler im semiprofessionellen Bereich – geeinigt.
Bei diesen handelt es sich um Mitglieder von Sportvereinen, die für ihre Spieltätigkeit eine kleine finanzielle Aufwandsentschädigung von maximal 250 Euro erhalten und vorrangig als Mini-Jobber angemeldet sind. Dies teilt Manfred Grund, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit. Er betont, dass diese Klarstellung auch für die Sportvereine Nordthüringens von Bedeutung ist und ab sofort gilt.
Die Koalitionsfraktionen hatten Ausnahmen vom Mindestlohngesetz beschlossen, wonach der Mindestlohn nicht für den Vertragsamateursport gilt. Manfred Grund sieht diese Ausnahmeregelung als zulässig an, weil sich das persönliche Engagement der Sportler nicht auf die finanzielle Entlohnung, sondern auf den Spaß am Sport und die freiwillige Unterstützung des Vereins zurückführen lässt. Auch die Bundesministerin hat nach Grunds Worten anerkannt, dass in diesem speziellen Falle trotz eines Mini-Jobs nicht von einem klassischen Arbeitnehmerverhältnis gesprochen werden könne. Rechtlich fußt der Vorschlag auf einer Drucksache des zuständigen Bundestags-Ausschusses und der Rechtsprechung zum Arbeitnehmerbegriff.
Die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns zu Beginn des Jahres hatte in vielen Sportvereinen zu großer Verunsicherung geführt, erklärt Abgeordneter Grund den Anlass für das Spitzengespräch. Kern der Debatte war die Frage, wie Vertragssportler in Zukunft zu entlohnen seien. Insbesondere Fuß- und Handballvereine sorgten sich um die finanziellen Folgen wegen einer möglichen höheren Entlohnung von Spielern.
Abgeordneter Manfred Grund weist darauf hin, dass diese Regel nicht für andere Tätigkeiten im ehrenamtlichen Sportbereich wie Übungsleiter oder Platzwarte gilt.
Das zuständige Ministerium hat zugesichert, kurzfristig klare und unbürokratische Abgrenzungen bereit zu stellen, die den besonderen Bedingungen im Vereinswesen gerecht werden.
Autor: enDie Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat sich Ende Februar mit Vertretern des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auf einen Kompromiss im Streit um die Entlohnung von sogenannten Vertragsamateuren – also Sportler im semiprofessionellen Bereich – geeinigt.
Bei diesen handelt es sich um Mitglieder von Sportvereinen, die für ihre Spieltätigkeit eine kleine finanzielle Aufwandsentschädigung von maximal 250 Euro erhalten und vorrangig als Mini-Jobber angemeldet sind. Dies teilt Manfred Grund, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit. Er betont, dass diese Klarstellung auch für die Sportvereine Nordthüringens von Bedeutung ist und ab sofort gilt.
Die Koalitionsfraktionen hatten Ausnahmen vom Mindestlohngesetz beschlossen, wonach der Mindestlohn nicht für den Vertragsamateursport gilt. Manfred Grund sieht diese Ausnahmeregelung als zulässig an, weil sich das persönliche Engagement der Sportler nicht auf die finanzielle Entlohnung, sondern auf den Spaß am Sport und die freiwillige Unterstützung des Vereins zurückführen lässt. Auch die Bundesministerin hat nach Grunds Worten anerkannt, dass in diesem speziellen Falle trotz eines Mini-Jobs nicht von einem klassischen Arbeitnehmerverhältnis gesprochen werden könne. Rechtlich fußt der Vorschlag auf einer Drucksache des zuständigen Bundestags-Ausschusses und der Rechtsprechung zum Arbeitnehmerbegriff.
Die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns zu Beginn des Jahres hatte in vielen Sportvereinen zu großer Verunsicherung geführt, erklärt Abgeordneter Grund den Anlass für das Spitzengespräch. Kern der Debatte war die Frage, wie Vertragssportler in Zukunft zu entlohnen seien. Insbesondere Fuß- und Handballvereine sorgten sich um die finanziellen Folgen wegen einer möglichen höheren Entlohnung von Spielern.
Abgeordneter Manfred Grund weist darauf hin, dass diese Regel nicht für andere Tätigkeiten im ehrenamtlichen Sportbereich wie Übungsleiter oder Platzwarte gilt.
Das zuständige Ministerium hat zugesichert, kurzfristig klare und unbürokratische Abgrenzungen bereit zu stellen, die den besonderen Bedingungen im Vereinswesen gerecht werden.