Do, 07:04 Uhr
12.03.2015
nnz-Forum: Niedriglöhner?
Da gibt es eine öffentliche Veranstaltung zum Thema Mindestlohn. Man sollte meinen, dass der Raum, den man dafür angemietet hat, nicht ausreicht. Aber weit gefehlt, es waren keine von den sonst immer jammernden Niedriglöhnern anwesend...
Karikatur (Foto: H. Buntfuß)
Dabei soll es in Thüringen über 200.000 Personen geben, die von dem Mindestlohngesetz betroffen sind. Man muss also annehmen, dass gewisse Arbeitnehmer lieber länger und mehr arbeiten, als das sie ihr ihnen zustehendes Recht einklagen?
Der Abend war sehr interessant. Im Podium saßen gut vorbereitete Diskussionspartner, darunter auch ein Rechtsanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht. Ein paar Beispiele für die Reaktionen der Arbeitgeber auf das neue Gesetz möchte ich ihnen nicht vorenthalten. Im Gaststättengewerbe soll es vorkommen, dass der Betreiber nach Belieben bestimmt, was Arbeitsstunden und was Pausen sind. Ist ein Mitarbeiter vier Tage krank, wird verlangt, dass er einen Tag Urlaub nimmt.
Damit will man sicher erreichen, dass die Angestellten nicht zum Arzt gehen und krank zur Arbeit kommen? Nun stellen sie sich einmal vor, ein Kellner bewegt sich durch den Gastraum und verstreut überall seine Bazillen. Oder denken sie an den Koch, in jedem Essen haben sie Bazillen, Widerlich! werden sie sagen. Auszuschließen ist es nicht. Eigentlich müsste hier doch das Gesundheitsamt eingreifen, denn was hier geschieht ist ein Verstoß gegen so einige Gesetze. Vom schlimmsten möchte ich nicht ausgehen, aber eine Grippe kann auch zum Tod führen.
Ein anderer Fall. Ein Lieferant für warme Mahlzeiten (die Firma lassen wir einmal außen vor) muss seine Arbeitszeit neu definieren. Zum Arbeitsbeginn fehlt ihm Zeit, denn das Umladen der Mahlzeiten zählt nun nicht mehr zur Arbeitszeit. Das Arbeitsende ist, wenn er das letzte Essen an den Kunden ausgegeben hat. Nehmen wir an, der letzte Kunde wohnt einige Kilometer vom Wohnsitz des Fahrers entfernt. Wenn der Kollege ja schon Feierabend hat, muss man sich doch fragen, wer das Betriebsfahrzeug zurück in den Firmensitz fährt. Eine andere Frage. Fährt der Kollege zurück und dabei geschieht ein Unfall. Was dann?
Noch schlimmer ist es bei einigen Taxifahrern, sie werden nur für die Zeiträume bezahlt, in denen sie Kunden befördern. Das Warten auf Kunden zählt plötzlich als Pause und muss somit nicht mehr bezahlt werden. Mit diesen schon fast kriminellen Methoden machen die Arbeitgeber richtig Kasse. Hier muss man noch einmal sehr deutlich sagen, der oder die Firmeninhaber dürfen ihre Risiken nicht auf die Arbeitnehmer abwälzen, auch wenn das einige Arbeitgeber so sehen.
Ein weiterer Punkt ist die Dokumentationspflicht. Was unternehmen die Arbeitgeber nicht alles, diese Pflicht abzuschaffen. Bürokratie unnötige Arbeit und was da nicht noch alles zu hören ist. Waren es nicht die Arbeitgeber, die heute gegen die Pflicht wettern, die damals die Stechuhren und Kameras zur Überwachung ihrer Arbeitnehmer eingeführt haben? Zum Schluss habe ich noch etwas zum Nachdenken und überlegen:
H. B., der vollständige Name ist der Redaktion bekannt
Autor: red
Karikatur (Foto: H. Buntfuß)
Dabei soll es in Thüringen über 200.000 Personen geben, die von dem Mindestlohngesetz betroffen sind. Man muss also annehmen, dass gewisse Arbeitnehmer lieber länger und mehr arbeiten, als das sie ihr ihnen zustehendes Recht einklagen?
Der Abend war sehr interessant. Im Podium saßen gut vorbereitete Diskussionspartner, darunter auch ein Rechtsanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht. Ein paar Beispiele für die Reaktionen der Arbeitgeber auf das neue Gesetz möchte ich ihnen nicht vorenthalten. Im Gaststättengewerbe soll es vorkommen, dass der Betreiber nach Belieben bestimmt, was Arbeitsstunden und was Pausen sind. Ist ein Mitarbeiter vier Tage krank, wird verlangt, dass er einen Tag Urlaub nimmt.
Damit will man sicher erreichen, dass die Angestellten nicht zum Arzt gehen und krank zur Arbeit kommen? Nun stellen sie sich einmal vor, ein Kellner bewegt sich durch den Gastraum und verstreut überall seine Bazillen. Oder denken sie an den Koch, in jedem Essen haben sie Bazillen, Widerlich! werden sie sagen. Auszuschließen ist es nicht. Eigentlich müsste hier doch das Gesundheitsamt eingreifen, denn was hier geschieht ist ein Verstoß gegen so einige Gesetze. Vom schlimmsten möchte ich nicht ausgehen, aber eine Grippe kann auch zum Tod führen.
Ein anderer Fall. Ein Lieferant für warme Mahlzeiten (die Firma lassen wir einmal außen vor) muss seine Arbeitszeit neu definieren. Zum Arbeitsbeginn fehlt ihm Zeit, denn das Umladen der Mahlzeiten zählt nun nicht mehr zur Arbeitszeit. Das Arbeitsende ist, wenn er das letzte Essen an den Kunden ausgegeben hat. Nehmen wir an, der letzte Kunde wohnt einige Kilometer vom Wohnsitz des Fahrers entfernt. Wenn der Kollege ja schon Feierabend hat, muss man sich doch fragen, wer das Betriebsfahrzeug zurück in den Firmensitz fährt. Eine andere Frage. Fährt der Kollege zurück und dabei geschieht ein Unfall. Was dann?
Noch schlimmer ist es bei einigen Taxifahrern, sie werden nur für die Zeiträume bezahlt, in denen sie Kunden befördern. Das Warten auf Kunden zählt plötzlich als Pause und muss somit nicht mehr bezahlt werden. Mit diesen schon fast kriminellen Methoden machen die Arbeitgeber richtig Kasse. Hier muss man noch einmal sehr deutlich sagen, der oder die Firmeninhaber dürfen ihre Risiken nicht auf die Arbeitnehmer abwälzen, auch wenn das einige Arbeitgeber so sehen.
Ein weiterer Punkt ist die Dokumentationspflicht. Was unternehmen die Arbeitgeber nicht alles, diese Pflicht abzuschaffen. Bürokratie unnötige Arbeit und was da nicht noch alles zu hören ist. Waren es nicht die Arbeitgeber, die heute gegen die Pflicht wettern, die damals die Stechuhren und Kameras zur Überwachung ihrer Arbeitnehmer eingeführt haben? Zum Schluss habe ich noch etwas zum Nachdenken und überlegen:
H. B., der vollständige Name ist der Redaktion bekannt
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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