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Mi, 09:19 Uhr
01.04.2015

Dritter Standort Mühlhausen?

Thüringen verfügt derzeit über zwei Erstaufnahmeeinrichtungen in Eisenberg und in Suhl, in denen gegenwärtig rund 1.500 Flüchtlinge untergebracht sind. Jetzt wird ein dritter geprüft. Zur Wahl steht auch Mühlhausen....

Gegenwärtig arbeitet das Landesverwaltungsamt an der Einrichtung einer Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenberg in der ehemaligen Berufsschule Gera-Liebschwitz, die zunächst für bis zu 200 Flüchtlinge Aufnahme bieten soll. Nach den Prognosen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge muss Thüringen im laufenden Jahr die Aufnahme von mehr als 8.000 Flüchtlingen bewältigen.

Die Spitzenrunde war sich einig darüber, dass weder die in Thüringen Aufnahme suchenden Flüchtlinge noch die kommunale Familie und die Bürgerinnen und Bürger mit der Aufgabe wachsender Asylbewerberzahlen allein gelassen werden dürfen. Es bestand weiter Einigkeit darüber, dass Thüringen auch nach Einrichtung der Außenstelle Gera-Liebschwitz zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms eine dauerhafte dritte Erstaufnahmeeinrichtung benötigt. Die Landesregierung prüft derzeit insgesamt drei Liegenschaften als Standort für eine dritte Erstaufnahmeeinrichtung:
· Die ehemalige Görmar-Kaserne in Mühlhausen,

· Das in der Schließung befindliche Krankenhaus Rudolstadt,

· Eine Liegenschaft in Erfurt-Waltersleben (ehemaliges Gelände LKA).


Die Spitzenrunde verabredete folgenden Fahrplan für die Entscheidung über den Standort einer dritten Erstaufnahmestelle für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Thüringen:
· Bis zum Dienstag, dem 7. April 2015, legt das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz dem Thüringer Landesverwaltungsamt einen Kriterienkatalog vor, auf dessen Basis die drei genannten Standorte geprüft werden.


· Bis zum Montag, dem 13.April 2015, prüft das Thüringer Landesverwaltungsamt in enger Absprache mit dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, der LEG und dem Thülima die Standorte und erarbeitet eine Vorlage für die Landesregierung, die eine qualifizierte Präferenz für einen der drei genannten Standorte enthält.


· Am Dienstag, dem 14. April 2015, wird die Landesregierung über diese Vorlage informiert und berät über die Präferenz für den Standort einer dritten Erstaufnahmeeinrichtung in Thüringen. Unmittelbar danach suchen der Migrationsminister und der Ministerpräsident an dem von der Landesregierung bevorzugten Standort das Gespräch mit kommunalen Entscheidungsträgern sowie den Bürgerinnen und Bürgern.

In der Runde bestand Einigkeit darüber, dass die Prüfung auch die Frage beinhalten soll, wie eine dritte Erstaufnahmeeinrichtung in bestehende Infrastrukturen eingebunden werden kann, und welchen möglichen Ausbaubedarf es an den einzelnen Standorten für diesen Fall gibt.
Autor: en

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