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Mi, 14:53 Uhr
01.04.2015

Sturmschäden durch "Mike" und "Niklas" - wie weiter?

Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Verbrauchern, die durch die Stürme geschädigt wurden, zur raschen Anzeige bei ihrer Versicherung. Außerdem sind die Versicherten verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens durch die Versicherung erschweren könnte – ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes...


Kaputte Gegenstände sollten Sie deshalb erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgen. Allerdings dürfen Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Generell empfiehlt es sich, Schäden durch Fotos oder Film zu dokumentieren.

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Für Schäden, die durch die Stürme der letzten Tage verursacht wurden, haften je nach Versicherungsfall zum Beispiel Gebäude-, Haftpflicht und Kaskoversicherungen. Kam es zu Überschwemmungen durch Starkregen, brauchen Hausbesitzer und Mieter eine Elementarschadenversicherung. Wurde Hausrat durch den Sturm beschädigt, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung nur abgedeckt, wenn sie während dessen in einem Gebäude untergebracht waren.

Ausnahme: Antennen und Markisen, die einem Mieter gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt wurden. Ist das Gefriergut durch längeren Stromausfall infolge des Sturms verdorben, enthalten die Policen einiger Hausratversicherer einen zusätzlichen Schutz.

Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, zahlt die Teilkasko des Autohalters. Versichert ist allerdings im den meisten Fällen nicht der Neupreis des Fahrzeugs, sondern in der Regel nur der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat (Zeitwert). Zudem: Oft hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbart, die von der Entschädigungssumme noch abgezogen wird.

Stürzte ein Baum durch den Sturm auf ein Fahrzeug, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Hingegen haftet die Vollkaskoversicherung, wenn ein Baum auf die Fahrspur stürzt und ein Fahrzeug auffährt, da es nicht mehr rechtzeitig bremsen kann. Ist ein nachweislich morscher Baum umgestürzt und hat Haus oder Auto beschädigt, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Meist stellt sich die Beweislage in solch einem Fall jedoch als sehr schwierig dar, wenn dies durch einen Sturm passiert. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als "höhere Gewalt" und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden.

Alle Verbraucher, die mehr zum notwendigen Versicherungsschutz wissen möchten oder die nicht sicher sind, ob Schäden durch ihre bestehenden Versicherungen gedeckt sind, können sich an die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Bei dieser Gelegenheit kann auch der individuelle Versicherungsbedarf analysiert und mittels computergestützter Versicherungsvergleiche der passende Versicherungsschutz gefunden werden.
Autor: red

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