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Mi, 07:16 Uhr
30.09.2015
Landkreis Eichsfeld

Brenntage beginnen

Am 1. Oktober beginnen die Brenntage im Eichsfeld. Die kreisverwaltung weist allerdings daraufhin, dass nur trockener Baum- und Strauchschnitt abgebrannt werden darf....

Und zwar in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2015. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde bereits im Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld
Nr. 01/2015 am 06.01.2015 veröffentlicht (im Internet oder vom Landratsamt zu beziehen).

Es gilt zu beachten, dass im Gemarkungsgebiet der Kernstadt Heilbad Heiligenstadt überhaupt nicht und im restlichen Kreisgebiet nicht an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen verbrannt werden darf.

Es gelten die dort vorgegebenen Mindestabstände und Zulassungsbestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Vermeidung von Brandgefahren und Belästigungen der Allgemeinheit und der Nachbarschaft durch Rauch und Funkenflug, der ordnungsgemäßen Beaufsichtigung und Ablöschung der Feuerstellen sowie zum Schutz von Natur und Tierwelt.

Zum Wohle aller Einwohner und Besucher des Landkreises sowie der Natur und auch der Tierwelt wird darum gebeten, von der Möglichkeit des Verbrennens nur sorgsam Gebrauch zu machen und möglichst die Annahmestellen für Bioabfälle zu nutzen, denn der Baum- und Strauchschnitt kann auch während der Brenntage dort abgegeben werden.
Autor: en

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