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Mi, 15:51 Uhr
29.06.2016
Der Weg ist frei

Bildungsfreistellung startet

Das Bildungsfreistellungsgesetz trat nach seiner Verabschiedung bereits am 1. Januar 2016 in Kraft. Nach dem nunmehr die Durchführungsverordnung zum Bildungsfreistellungsgesetz verabschiedet wurde, sind jüngst die ersten Bildungsmaßnahmen im Vollzug des Bildungsfreistellungsgesetzes durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport anerkannt...


Damit ist der Weg für Arbeitnehmerweiterbildung in Thüringen nach langen Auseinandersetzungen endlich frei und in den Betrieben können, für durch das Ministerium anerkannte Bildungsmaßnahmen, Freistellungsanträge durch die Beschäftigten eingereicht werden.

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Das nicht alle Beschäftigte einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen haben, sieht Bernd Spitzbarth, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Erfurt und Nordhausen kritisch. Dabei verweist er auf die Differenzierung nach Betriebsgrößen, den Ausschluss von Betrieben mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu fünf Beschäftigten sowie den reduzierten Anspruch von bis zu drei Tagen bei den Auszubildenden.

Dass nicht genehmigte bzw. abgelehnte Anträge in das kommende Kalenderjahr übertragen werden, wird ausdrücklich durch die IG Metall ausdrücklich begrüßt. „Wir erwarten nun, dass die Umsetzung im Betrieb durch die Arbeitgeber und Betriebsräte gefördert wird und die Bildungsfreistellung zum festen Bestandteil der betrieblichen Personalentwicklungsplanung wird“, so Bernd Spitzbarth.

Wer heute einen Antrag stellt, kann unter Berücksichtigung der Antragsfrist von 8 Wochen frühestens im September in eine Bildungsmaßnahme einsteigen. Weitere Informationen erhalten Mitglieder der IG Metall in ihrer Geschäftsstelle.
Autor: psg

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