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Fr, 12:13 Uhr
05.01.2018
Entlastungsbetrag:

Pflegebedürftige schöpfen Leistungen nicht aus

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben zusätzlich zu ihren Pflegeleistungen Anspruch auf einen zweckgebundenen Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dennoch haben im Jahr 2017 nur gut die Hälfte der zu Hause lebenden pflegebedürftigen Menschen in Sachsen und Thüringen diesen Entlastungsbetrag beantragt...


"Wir wollen die Pflegebedürftigen ermutigen, diese Leistung verstärkt in Anspruch zu nehmen", betont Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK PLUS. "Denn mit diesem Entlastungsbetrag unterstützen wir ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause auch bei pflegebedürftigen Menschen. Das soziale Leben ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Lebensqualität."

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Mit dem Entlastungsbetrag lassen sich verschiedene Leistungen aus dem Pflegebereich wahrnehmen, ohne dass dafür zusätzliche Kosten entstehen. Ziel ist es, dass pflegebedürftige Menschen weiterhin am sozialen Leben teilhaben können. Der Entlastungsbetrag kann für Angebote im Alltag genutzt werden, z. B. zum Einkaufen, Wäsche waschen aber auch für Botengänge bis hin zur Begleitung zur Selbsthilfegruppe oder zum wöchentlichen Kaffee-Treff. Auch können Fahrt- und Transportkosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege entstehen, durch die AOK PLUS erstattet werden. Die Entlastungsangebote können durch nach Landesrecht anerkannte Leistungsanbieter und ambulante Pflegedienste erbracht werden.

Insgesamt können Versicherte pro Kalenderjahr die Erstattung von bis zu 1.500 Euro beantragen. Nicht verwendete Entlastungsbeträge aus dem Jahr 2017 können angespart und in die erste Hälfte des Folgejahres übertragen werden.

Um die individuellen Ansprüche jedes Versicherten zu prüfen, können diese sich bei der AOK PLUS in den Filialen, durch einen ausgebildeten AOK-Pflegeberater oder über die kostenlose AOK PLUS-Service-Hotline 0800 1059000 beraten lassen.
Autor: red

Kommentare
Micha123
05.01.2018, 12.52 Uhr
Entlastung für den Entlastungsbetrag?
Wie wäre es denn, wenn man den Pflegebedürftigen die Leistungen, welche ihnen zusteht, monatlich Auszahlen würde???
Das wäre eine richtige Entlastung für den Entlastungsbetrag.

In erster Linie würde es den "Papierkram" und die Bearbeitung ersparen und dann ist es für den Pflegebedürftigen viel besser. Wer will zum Beispiel von einer fremden Person eines Pflegedienstes begleitet werden?
Der Pflegebedürftige hat sicherlich Verwandte, Freunde und Bekannte, mit denen er gerne einmal wieder die Teilhabe am sozialen Leben genießen würde. Für den Aufwand könnte der Bedürftige den die Personen finanziell entschädigen.

Pflegedienste sind oft an ihrer Personalgrenze und haben kaum zeitliche Möglichkeiten, sich noch um Botengänge oder Begleitung zu Selbsthilfegruppen zu kümmern.

Ja und liebe AOK???.... natürlich schöpfen die Pflegebedürftigen auch andere Leistungen nicht voll aus. Weil es die Bürokratie mutwillig verhindert. Der Bedürftige selber kann oft kaum noch Anträge stellen. Und die Pflegeperson, die hat kaum die Zeit von einer Stelle zur nächsten zu rennen, denn man hat mit der Pflege voll zu tun und nebenbei sind diese Personen oft noch berufstätig.

Wenn "Berlin" die Gesetze macht, dann hört es sich alles schön und gut an. Aber am Ende, die Umsetzung - die ist so schwer, weil es zuerst darum geht, dass man keine Leistungen zahlen will und sparen muss.
Da erreichen Anträge auf dem Postweg nicht die zuständigen Stellen, so dass man diese ständig erneut stellen muss. Und dann zieht es sich ewig in die Länge, bis die Bearbeitung erfolgte. Oft hat dann der zu Pflegende nichts mehr von den Leistungen, weil er es einfach nicht mehr "erlebt"...
Wolfi65
05.01.2018, 13.34 Uhr
Das ist doch der Sinn der Sache
Alles ablehnen und Widersprüche aussitzen, denn man weiß in den meisten Fällen um die Krankheit, den Gesundheitszustand und das Lebensalter der Antragsteller.
Da werden einfach zustehende Leistungen abgelehnt und schon kann man sich mit Milliarden von eingesparten Euros in der Presse brüsten, welche eigentlich den Versicherten zustehen, um noch ein würdiges Leben bis zum Ende haben zu können.
Wer noch das Glück hat, schnell einen Pflegeplatz in einem Heim zu bekommen, braucht sich mit den Kranken- und Pflegekassen dann wenigsten nicht mehr herumärgern, denn dann sorgen die Heime schon dafür, dass die zustehenden Gelder fließen.
In diesem Sinne noch ein schönes WE
Mikusch
05.01.2018, 14.36 Uhr
Entlastungsbeitrag Pflege
Die Pflegekassen sollten doch mal nachfragen, warum diese Leistungen so wenig in Anspruch genommen werden. Ich aus meiner persönliche Erfahrung nehme sie auch nicht in Anspruch, d. h. ich habe es in über 10 jähriger Pflegetägigkeit für einen Angehörigen nur einmal! in Anspruch genommen.
Für die Pflegebedürftigen ist es schwer, sich an einen fremden Menschen zu gewöhnen. Die Betreuung bzw. "Entlastungstätigkeit" bezieht sich auf eine Stunde in der Woche, so meine Erfahrung. Wenn ich eine Besorgung machen muß ist das manchmal in einer Stunde nicht zu erledigen.
Ich nehme dann manchmal die Hilfe von lieben Mitmenschen in Anspruch. Diese Hilfe akzeptiert auch der Pflegebedürftige.
Es wäre doch angebrachter, wenn der Pflegebedürftige über diesen Betrag selbst entscheiden könnte. Man könnte es doch auch mit einer Quittung belegen.
Privat lassen wir uns dann ein kleines Dankeschön für die freundliche Untersützung einfallen.
Starlight
05.01.2018, 18.24 Uhr
Wie witzig.....
.....die sollen sich mal nach dem warum fragen! Die Pflegedienste sind hoffnungslos überfüllt. Man kann die Leistung gar nicht voll ausnutzen.
Franziskus
05.01.2018, 21.50 Uhr
Schaut man hierbei
auf das Einkommen und muß man Quittungen vorlegen?
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