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Mo, 09:44 Uhr
15.01.2018
Heimtückisch getötet

Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wirft einem 26-jährigen Mann aus Nordhausen vor, seine 22-jährige Kommilitonin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Sie hat deshalb Anklage wegen Mordes zur 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Mühlhausen erhoben...

Am Vormittag nach der Tat in der Nordhäuser Töpferstraße (Foto: privat) Am Vormittag nach der Tat in der Nordhäuser Töpferstraße (Foto: privat)
Der Angeschuldigte hatte sein späteres Tatopfer während des gemeinsamen Studiums an der Hochschule in Nordhausen kennen gelernt und sich in sie verliebt. Die attraktive Junge Frau erwiderte jedoch seine Liebe nicht, sondern bestand auf einer freundschaftli­chen Beziehung.

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In der Absicht, sich die Aufmerksamkeit der jungen Frau zu sichern, belog der Angeklagte sie und gab vor, Chef des Katastrophenschutzes in Erfurt zu sein. Er bot an, ihr dort eine Stelle als Personalchefin vermitteln zu können. Der Arbeitsvertrag sollte am 29. August vergangenen Jahres in Bonn unterschrieben werden.

Mit dem Plan, an diesem Tag nach Bonn zu fahren, begab sich die junge Frau einen Tag zuvor in den späten Abendstunden mit in die Wohnung des Angeklagten in Nordhausen. Dort legte sie sich auf eine Couch und schlief ein. Der Angeklagte wachte in der Nacht auf und bekam Panik, weil er voraussah, dass am nächsten Tag sein Lügenkonstrukt zusammenbrechen und die junge Frau, in die er sich verliebt hatte, die Freund­schaft beenden würde.

Um dieser "Schmach" zu entgehen, soll er sich mit einem Jagdmesser bewaffnet zu dem Bett der jun­gen Frau begeben und ihr einmal heftig mit dem Griff des Messers gegen den Kopf geschlagen ha­ben. Das Tatopfer war von diesem Schlag völlig benommen, blutete stark und realisierte nicht, dass der Angeklagte für die Verletzung verantwortlich war.

Der Angeklagte tat zunächst so, ais wolle er sich um sie zu kümmern und die Rettungsleitstelle infor­mieren. Stattdessen ergriff er wenig später wiederum das Messer, schnitt der jungen Frau die Kehle durch und stach mehrfach auf sie ein. Die derart Schwerverletzte verstarb wenige Minuten später an einer Verblutung, in Verbindung mit ei­ner Luftembolie. Anschließend versuchte der Angeklagte sich durch Schnittverletzungen an den Un­terarmen das Leben zu nehmen. Als dies nicht gelang, rief er die Rettungsleitstelle an. Gegenüber den Rettungskräften und den unmittelbar danach eintreffenden Polizeibeamten gab er die Tat sofort zu.

Der in Niedersachsen geborene und nicht vorbestrafte Angeklagte hat nach dem Besuch der Grund­- und Regelschule ein Fachabitur erlangt und anschließend an der Hochschule Nordhausen zu­nächst vier Semester Informatik, später Betriebswirtschaftlehre studiert. in Nordhausen wohnte er in einer Einraumwohnung, dem späteren Tatort.

Er befindet Sich seit seiner vorläufigen Festnahme am 29. August in Untersuchungshaft. Ein in Auftrag gegebenes forensisch-psychiatrisches Gutachten zur Klärung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt, liegt derzeit noch nicht vor.
Autor: red

Kommentare
Wolfi65
15.01.2018, 11.16 Uhr
Wieso dauert das Gutachten zum § 63 StGB so lange?
Allein die Tatumstände, welche hier beschrieben wurden, lassen den Schluss zu, dass bei dem Beklagten parallel zum Studium etwas in der Birne schiefgelaufen sein muss.
Bloß weil das Opfer mit ihm keine Beziehung eingehen wollte, ihr die Kehle durchzuschneiden, ist ein Unding an sich.
Da muss man nicht jahrelang Psychologie studiert haben, um festzustellen, dass irgendwas beim Beklagten nicht stimmt.
Ich hoffe, dass das hohe BRD Schwurgericht nicht von mildernden Umständen ausgeht, um den Mörder in eine Psychiatrie einzuweisen, wo der Strolch dann nach vier Jahren bereits die erste Haftprüfung stellen kann um so in die Freiheit entlassen zu werden.
Für solche Taten gibt es nur eine Strafe, welche bedauerlicherweise seit 1949 aus dem BRD StGB entfernt wurde.
Wer gibt dem Täter das Recht weiter zu Leben, während sein Opfer bereits unter der Erde liegt?
Habe die Ehre.....
arixtra
15.01.2018, 13.17 Uhr
Gutachten?
Bei jedem, der so etwas tut, stimmt im Kopf was nicht! Zumindest im Moment der Tat.
Aber das kann doch nicht die Entschuldigung dafür sein!
Und schon gar nicht die Begründung für eine geringe Strafe!
Deshalb verstehe ich nicht, warum ein Gutachten angefertigt werden muss.
Wolfi65
15.01.2018, 13.54 Uhr
Ganz einfach
Weil bei schweren Straftaten immer erst ein Gutachten vom zuständigen Richter eingeholt wird, damit es später nicht zu Streitigkeiten kommt, wenn es nach einer etwaigen Freilassung nach verbüßter Haft zu einer Wiederholungstat kommen sollte.
Mit einem Gutachten sichert sich somit der Richter ab.
Des weiteren kann ein Richter den Geisteszustand eines Angeklagten gar nicht beurteilen, da diesem das Fachwissen fehlt.
Um den Geisteszustand zu beurteilen, gibt es eben die Gutachter.
Übrigens gibt es die Gutachter auch bei Verkehrsunfällen mit schweren Sach- und Personenschäden.
Auch da wird Mangels des Fachwissens eines Richters, ein Fachmann(Gutachter) bestellt.
@arixtra verstehen -comprende-capito-understanding?
arixtra
15.01.2018, 16.18 Uhr
@Wolfi65
Das war vor ein paar hundert Jahren einfacher... Da kam einer der so etwas gemacht hat sogleich auf den Marktplatz.
Ohne Gutachten ;)
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