eic kyf msh nnz uhz tv nt
So, 10:40 Uhr
21.10.2018
Wenn die Blätter fallen:

Wer haftet bei rutschigen Bürgersteigen?

Der Herbst hält Einzug: Das Laub verfärbt sich und fällt zu Boden. Was im Sonnenschein schön aussieht, kann schnell zur Gefahr werden. Denn im Herbst sinken nicht nur die Temperaturen, auch die Niederschläge nehmen zu und feuchtes Herbstlaub verwandelt Bürgersteige in rutschige Flächen. Ein Unfall ist da schnell passiert...

Wer haftet bei rutschigen Bürgersteigen? (Foto: HUK-COBURG) Wer haftet bei rutschigen Bürgersteigen? (Foto: HUK-COBURG) Schön, aber gefährlich: Nasses Herbstlaub kann Bürgersteige schnell in rutschige Flächen verwandeln. Räumen ist deshalb für Hauseigentümer oder Mieter in vielen Kommunen Pflicht.

Kommunen können in ihren Satzungen festschreiben, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Bürgersteige kümmern müssen. Wer sich der Reinigungspflicht dauer-haft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Den Eigentümern eines Mietshauses steht es offen, die Reinigungspflicht über den Mietvertrag an die Mieter weiterzugeben.

Anzeige symplr
Ereignet sich ein Unfall, hat der nicht nur eine strafrechtliche Seite. Hier geht es, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch um persönliche Haftung. Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verantwortliche für den Schaden auf-kommen.

Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall können dem Geschädigten Schmerzensgeld – und falls er arbeitet – auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zustehen. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden.

Ob und in welchem Umfang ein säumiger Laubräumer haftet, hängt allen Regeln zum Trotz oft von den speziellen Umständen des Einzelfalls ab. Sollte der Geschädigte den Rechtsweg beschreiten, steht die Haftpflichtversicherung ihrem Kunden zur Seite.
Autor: red

Kommentare
muraschke
21.10.2018, 18.03 Uhr
Haftungsrepublik Deutschland
Bleibt die Frage an de Zunft, wer haftet beim Ein- und Ausrutschen auf Rückständen von Nachbars Pantoffeltierchen?

Das sollte in der nächsten Folge rückstandslos aufgeklärt werden...
Paul
21.10.2018, 20.40 Uhr
muraschke
Da haftet der der so blöd ist und drauflatscht....... !
Kobold2
22.10.2018, 09.28 Uhr
Leider
ist es so, das man in unserer Gesellschaft für die eigenen Fehler, die Schuld zunehmend bei anderen sucht.
Gescheite Schuhe wären ja schon mal ein Anfang.
Mit dem, was sich viele ihren Füssen antun, würde so mancher Arzt, oder Physiotherapeut vielleicht die Behandlung der Folgen verweigert, wenn er könnte.
tannhäuser
22.10.2018, 10.18 Uhr
Vollkommen richtig!
Ich sehe auch nicht ein, dass andere haften oder zahlen sollen, wenn jemand bei nasskaltem Wetter oder Schnee und Eis auf High Heels oder abgelatschten Turnschuhen auf Gehwegen herumflaniert.

Ähnlich Verweigerer oder "Vergesser" von Winterbereifung, um ein beliebtes Thema noch mal kurz anzuschneiden.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr