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Sa, 16:21 Uhr
29.12.2018
Brutales Verbrechen in Nordhausen

Haftbefehl nach Doppelmord erlassen

Am Samstagnachmittag wurde der 56 Jahre alte Tatverdächtige am Amtsgericht Nordhausen einer Haftrichterin vorgeführt...

Auf dem Weg in die JVA (Foto: nnz) Auf dem Weg in die JVA (Foto: nnz)
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte zuvor Haftantrag gegen ihn gestellt. Die Richterin hat nun Haftbefehl gegen den 56-Jährigen erlassen. Der Mann kommt noch heute in eine Justizvollzugsanstalt.

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Die Ermittler waren dem Nordhäuser durch einen DNA-Abgleich auf die Spur gekommen. Der Mann hatte im Zuge der Zeugenbefragungen in dieser Woche freiwillig eine DNA-Probe abnehmen lassen. Die stimmte mit den am Tatort gesicherten Spuren überein.

Zudem hatte er in einer Vernehmung bei der Polizei die Tat gestanden. Marko Siebold, der Verteidiger sagte nach dem heutigen Haftprüfungstermin, dass er sich beim Haftprüfungstermin überhaupt nicht zu den Vorwürfen eingelassen hatte.
Peter-Stefan Greiner

Statement von Marko Siebold
Autor: red

Kommentare
Schlaubert
29.12.2018, 16.49 Uhr
Lohnendes Geschäft
Und klar das der „Täter“ beim Haftprüfungstermin die Tatvowürfe nicht mehr zu gibt . Alles Taktik eines Rechtsanwalts
wyski
30.12.2018, 15.05 Uhr
Rechtsstaat
Jeder ist unschuldig bis seine schuld bewiesen wurde!
AktenzeichenXY
30.12.2018, 19.47 Uhr
wyski
Zweifel?!!!
Die DNA ist identisch - Verwechslung somit ausgeschlossen!!!!
wyski
31.12.2018, 10.15 Uhr
@AktenzeichenXY
Ich warte das Urteil ab, und verurteile keinen vorab.

PS: Deine vielen ausrufezeichen deutet auf unsicherheit.

Einen guten rutsch ins neue Jahr 2019!
AktenzeichenXY
15.01.2019, 19.25 Uhr
Im Nachhinein bin ich jetzt überrascht -
Denn ich kenne ihn & hättes ihm nie zu getraut.
(Schade, so kann man sich täuschen...)
Nur durch Zufall erfahren...

@wyski: Was für Unsicherheit?
Du weißt schon, was ein Ausrufezeichen bedeutet, oder?
elektriker
24.03.2019, 20.01 Uhr
Ich kann es immer noch nicht fassen
Wir haben lange Zeit miteinander verbracht.Aber es ist unverzeihlich. Es gab kein Anzeichen. Die Legende war gut. Aber als Tat eines Aufklärers mehr als unwürdig. Das täuschen hat funktioniert,menschlich eine Katastrophe.Warum??? Es war es nicht Wert
PIMI
04.02.2020, 06.36 Uhr
Revision gegen Sicherungsverwahrung
Wie gestern bekannt wurde hat der Verteidiger des Doppelmörders auch noch Revision eingelegt um eine Sicherungsverwahrung nach 15 Jahren Gefängnis zu verhindern. Das wird dann den BGH beschäftigen.
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