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Do, 14:49 Uhr
11.07.2019
Bundespolizei Erfurt informiert

Sexuelle Belästigung in der Regionalbahn

Die Bundespolizei sucht einen Mann, der eine 17-jährige Frau im Zug zwischen Nordhausen und Bleicherode belästigt hat. Die tat ereignete sich vor einer reichlichen Woche.

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Am 2. Juli 2019 ereignete sich in der Regionalbahn 74774 (Abellio) gegen 14:00 Uhr auf der Strecke von Nordhausen nach Leinefelde eine sexuelle Belästigung. Der Täter betrat den Zug am Bahnhof Nordhausen und setzte sich in die Nähe eines weiblichen Fahrgastes. Die junge Frau im Alter von 17 Jahren wurde kurze Zeit später von ihm angesprochen. Im weiteren Verlauf versuchte der Mann, sie zu küssen. Kurz vor Halt in Bleicherode ging die Frau in Richtung Tür, nachdem sie ihn weggestoßen hatte. Dort half ein bisher unbekannter männlicher Fahrgast die Situation zu beenden, indem er sich zwischen die Frau und den Täter stellte. Die Geschädigte stieg in Bleicherode-Ost aus, der Täter fuhr mit dem Zug weiter. Es kann daher nicht ausgeschlossen, dass weitere Fahrgäste belästigt worden sind.

Der Täter trug eine bunte auffällige Krone auf dem Kopf und war komplett in weiß gekleidet. Er hatte lange, dunkelbraune, lockige Haare und einen graumelierten Bart. Das Alter des Mannes wird auf ca. 55 bis 65 Jahre geschätzt.

Das Geschehen zeichnete die Kamera im Zug auf. Das Videomaterial zeigt sowohl die Tathandlung als auch die Zeugen, die den Vorfall aufgrund der unmittelbaren Nähe beobachtet haben müssten.

Zur Ergreifung des Täters sowie zur Aufklärung der Tat bittet die Bundespolizei um Mithilfe. Sachdienliche Hinweise zur Identität der bislang unbekannten Zeugen sowie Hinweise zur Tat nimmt die Bundespolizeiinspektion Erfurt unter der Rufnummer + 49 (0) 361 659830 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Autor: red

Kommentare
Mueller13
11.07.2019, 17.48 Uhr
Müssen wir wirklich die offensichtliche Frage stellen?
Wo ist das Bild? Das ist wie: wir suchen jemanden, aber haben Angst ihn zu finden. Auf was wird gewartet? Dass er sich das nächste Opfer sucht?
Waldemar Ceckorr
11.07.2019, 18.17 Uhr
ich sage nur,
datenschutzgrundverordnung.
das darf nicht gezeigt werden, es könnte ja die persönlichkeitsrechte des täters verletzen.

sagt der waldi
Kama99
11.07.2019, 18.33 Uhr
na ja....
...warten wir bis zum nächsten Fasching dann laufen solche sicher mehrfach umher.
tannhäuser
13.07.2019, 00.52 Uhr
Witzig ist das Outfit nicht...
...aber wenn ein Täter nach so einer absonderlichen Beschreibung ausserhalb der Faschingssaison immer noch frei herumläuft...

Wo ist denn das Bild, liebe Exekutive? Vadder Abraham wird es nicht gewesen sein, Schlümpfe waren ja scheinbar nicht in seiner Begleitung...
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