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Mo, 10:56 Uhr
19.08.2019
Der Landeswahlleiter informiert

Wahlvorschläge noch bis Donnerstag einreichen

Noch bis zum Donnerstag können von Interessierten Parteien oder Wählerorganisationen die Wahlvorschläge zur Landtagswahl 2019 beim Landeswahlleiter eingereicht werden. Der entscheidet dann auch über die Zulassungen.

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„Noch bis Donnerstag, den 22. August 2019, 18 Uhr, können Parteien oder Wahlberechtigte ihre Wahlvorschläge für die Wahl zum 7. Thüringer Landtag einreichen. Bis zu diesem Termin müssen auch Mängel in den Unterlagen beseitigt sein, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen“, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz. „Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter und Landeslisten dem Landeswahlleiter bis zum 22. August 2019 schriftlich im Original und mit allen Anlagen zu übermitteln.“

Neben dem Kreiswahlvorschlag bzw. der Landesliste sind die Zustimmungserklärungen der Bewerber, die Bescheinigungen der Wählbarkeit, bei Parteibewerbern die Niederschrift über die Wahlversammlung der Bewerber und eine Versicherung an Eides statt einzureichen. Wahlberechtigte oder Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl vertreten sind, müssen zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen noch 250 gültige Unterstützungsunterschriften bei Wahlkreisvorschlägen und 1 000 gültige Unterstützungsunterschriften für Landeslisten einreichen.

Die Information, welche Parteien Landeslisten beim Landeswahlleiter eingereicht haben, wird am Donnerstag, dem 22. August 2019 nach 18 Uhr veröffentlicht. Die Entscheidung welche Landeslisten letztendlich für die Landtagswahl am 27. Oktober 2019 zugelassen werden, trifft der Landeswahlausschuss in seiner Sitzung gemäß § 30 Absatz 1 Thüringer Landeswahlgesetz
am Freitag, dem 30. August.
Autor: red

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