eic kyf msh nnz uhz tv nt
Di, 09:50 Uhr
03.09.2019
Für unsere Leser nachgefragt

Künftig über Günterode nach Bodenrode?

Es gibt manchmal Dinge und Entscheidungen, die will man so nicht einfach hinnehmen. Wie beispielsweise ein LKW-Fahrer aus dem Eichsfeld. Er fragt sich, warum der Bahnübergang in Bodenrode für LKW über 3,5 Tonnen jetzt gesperrt ist und die LKW Umwege fahren müssen....

Wenn die Brücke in Wingerode saniert wird, fahren dann die Lastwagen über Günterode nach Bodenrode. Der Bahnübergang in Bodenrode soll zu schmal sein. Es soll sich dabei nur um ein paar Zentimeter handeln.

Wir fragten beim Landkreis Eichsfeld nach und erhielten folgende Antwort.
"Bei einer planmäßigen Kontrolle des Bahnüberganges durch das Eisenbahn-Bundesamt und die Deutsche Bahn AG wurde festgestellt, dass der Bahnübergang an der K 229 nicht den aktuellen Anforderungen entspricht.

Auf Grund der geringen Breite des Bahnüberganges und der Straße vor und hinter dem Bahnübergang ist es denkbar, dass ein Fahrzeug auf dem Bahnübergang
verkehrsbedingt halten muss. Dies ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig, da auf der Bahnstrecke, in diesem Abschnitt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 120 km/h liegt.

Der Bremsweg eines Zuges beträgt deshalb mehr als 1.000 m. Aus diesem Grund wurde der Bahnübergang bereits mehrere Wochen, auf Anordnung des Eisenbahn-Bundesamtes, mit Posten gesichert. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Eisenbahn-Bundesamt, der Polizei, der Deutschen Bahn AG sowie dem Landkreis Eichsfeld wurde festgelegt, dass bis zu
einem regelkonformen Ausbau des Bahnüberganges dieser für sämtliche Fahrzeuge über 3,5 t gesperrt wird.

Durch diese Regelung wurde es möglich, die Sicherung durch Posten wieder aufzuheben und eine Gesamtsperrung des Bahnüberganges zu vermeiden."

Soweit die Antwort von der Kreisverwaltung. Wann der Bahnübergang regelkonform ausgebaut wird, steht noch in den Sternen.

Anzeige symplr
Das Eisenbahnbundesamt hat geschrieben, dass über verkehrsrechtliche Maßnahmen und deren Umsetzung grundsätzlich allein die zuständige Straßenverkehrsbehörde entscheidet. Und diese sitzt im Landkreis. Aber das Eisenbahnbundesamt war mit vor Ort und hat mit allen anderen beim der gemeinsamen Verkehrsschau für die Sperrung mit ausgesprochen.

Und weiter heißt es: "Bahnübergänge sind Gemeinschaftsanlagen verschiedener Baulastträger. Wenn Maßnahmen zur Verbesserung notwendig sind, sollen die so genannten Kreuzungsbeteiligten (Eisenbahninfrastrukturunternehmen und der Träger der Straßenbaulast) nach Möglichkeit deren Art, Umfang und Durchführung miteinander vereinbaren. Die Straßenverkehrsbehörden sind verpflichtet, regelmäßig eine Bahnübergangsschau durchzuführen. Daran sind in der Regel auch die Bahn, die Gemeinden und die Polizei beteiligt. Das soll in erster Linie dazu dienen, mögliche Mängel im Bahnübergangsraum zu beseitigen und bei gefährlichen Stellen zu prüfen, inwieweit etwa durch Verkehrszeichen oder bauliche Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Das EBA beteiligt sich an solchen Verkehrsschauen stichprobenartig."

Ob diese Antworten den LKW-Fahrern weiter helfen, ist zweifelhaft. Es gibt übrigens einen 34 Seiten starken Leitfaden, was bei einer sogenannten Verkehrsschau abgefragt bzw. beantwortet werden muss und wie Bahnübergänge beschaffen sein müssen. Im Fall von Bodenrode ist immer noch unklar, was konkret dort eigentlich nach so vielen Jahren nicht mehr der Norm bzw. den aktuellen Anforderungen entspricht. Sind es wirklich nur ein paar Zentimeter?
Ilka Kühn


Autor: ik

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr