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Di, 08:06 Uhr
11.02.2020
Polizei Göttingen zum Safer Internet Day

Hilfe für Opfer

Am 11. Februar findet der internationale Safer Internet Day statt. An diesem Tag rückt das Thema Online-Sicherheit in den Fokus, in Deutschland lautet das Schwerpunktthema "Hate Speech". Die Polizeiliche Kriminalprävention beteiligt sich am Safer Internet Day mit einem speziellen Beitrag auf ihrer Internetseite www.polizei-beratung.de....

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Hier gibt es Informationen zum Thema Hate Speech, Hilfe für Opfer, aber auch Rat, was jeder einzelne gegen Hass im Netz machen kann. Die Nutzer finden zudem interessante Links und Medienempfehlungen.

Viele sind täglich mit dem Smartphone im Internet unterwegs. Sie tauschen mit Freunden Nachrichten, Fotos und Videos aus oder nutzen Soziale Netzwerke. In der vermeintlichen Sicherheit dieses nur scheinbar anonymen Netzes lassen sich manche dazu verleiten, andere zu beleidigen oder anzugreifen. Hate speech bedeutet auf Deutsch "Hassrede" und meint die Abwertung in sozialen Netzwerken von Personen, die einer (vermeintlich) bestimmten Gruppe angehören. Zu den häufigsten Formen gehören bspw. Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, Antisemitismus, Homophobie, Sexismus und Hass/Diskriminierung gegen politisch Aktive. Egal ob online oder offline, Hate Speech kann z. B. folgende Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllen:

- § 185 StGB Beleidigung,
- §111 StGB Öffentliche Aufforderung zu
Straftaten
- § 130 StGB Volksverhetzung
- § 86 a StGB Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- § 240 StGB Nötigung
- § 241 StGB Bedrohung
Das bundesweite Phänomen kommt auch vereinzelt in der Region der Polizeiinspektion Göttingen vor, die Tendenz ist allerdings steigend.

Sobald die Polizei Kenntnis auf das Vorliegen einer Straftat erhält, muss sie strafverfolgend tätig werden und die Ermittlungen aufnehmen. Das gilt auch für das vermeintlich anonyme Internet. Die Prävention setzt hier bereits früh an und thematisiert Gefahren im Internet, speziell in sozialen Netzwerken im Rahmen von Vorträgen/Projekten an Schulen. Neben dem Aufzeigen von rechtlichen Konsequenzen ist ein wesentlicher Bestandteil der sog. Opferschutz, wie man sich im konkreten Fall verhalten soll und was auch andere Beteiligte tun können.

Hierzu ergehen folgende Tipps:
- Nicht tolerieren und ignorieren, sich respektvoll aber bestimmt zur Wehr setzen, nicht nur als Betroffener, auch als Zeuge
- Den Störer blockieren und dem Netzwerkbetreiber melden
- Anzeigeerstattung bei der Polizei und Beweise sichern
- Möglichkeit festhalten, wer zu welcher Zeit das Foto, Video, die Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung gemacht oder auch geteilt hat
- via Screenshot und Speichern von Chat Unterhaltungen.

Weiterhin beteiligt sich die Göttinger Polizei an lokalen Netzwerken, um frühzeitig auf bestimmte Entwicklungen gemeinsam reagieren zu können.

Betroffene können zudem das kostenlose Angebot einer persönlichen und sicherungstechnischen Beratung in Anspruch nehmen.
Autor: ik

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