Mi, 17:10 Uhr
19.02.2020
Tierheim Heilbad Heiligenstadt
Gegen Tierquälerei rechtzeitig einschreiten
Tierquälerei – meist wird darunter ausschließlich die körperliche Misshandlung, wie das Schlagen von Tieren, verstanden. Aber auch die Vernachlässigung sowie die nicht artgerechte Haltung sind Formen der Tierquälerei.
Jedes Tier hat einen rechtlichen und ethischen Anspruch auf ein Leben ohne seelische und körperliche Misshandlungen durch Menschen. Dies gilt für unsere Haustiere ebenso wie für unsere Nutztiere.
Hier ist jeder einzelne Mensch gefordert, nicht wegzuschauen, sondern zu handeln und Zivilcourage zu zeigen.Wenn Ihnen Fälle von Tierquälerei bekannt werden, kann es manchmal helfen, zunächst das Gespräch mit dem Tierhalter zu suchen.
Führt dies zu keiner Änderung der Situation, können Sie folgendes tun: Informieren Sie den zuständigen Tierschutzverein. Auch wenn der Tierschutzverein leider selbst keine rechtliche Handhabe hat, kann er aber das Veterinäramt bzw. die zuständige Behörde/Polizei benachrichtigen. Diesen Weg über die Behörden können Sie als Bürger aber auch direkt gehen.
Wenn Sie sich an das Veterinäramt wenden, so ist dieses verpflichtet, jeder Anzeige nachzugehen, auch wenn sie anonym erstattet wird. Hilfreich und sehr wichtig ist es außerdem, wenn die Zustände dokumentiert werden, z.B. durch Fotos.
Tiere müssen oft lange, qualvoll und einsam leiden, weil Menschen sich nicht zuständig fühlen. Auch für Tiere, die z.B. verletzt in einem Straßengraben liegen, sind wir alle verantwortlich.
Ein trauriges Beispiel ist der Fall einer kleinen Katze, die in einem Eichsfelder Dorf einen ganzen Tag verletzt am Straßenrand liegen musste. Viele Dorfbewohner nahmen es wahr, aber alle ließen das kleine, schwer verletzte Tier liegen. Erst gegen Abend hoben Passanten das Kätzchen auf und wollten es zum Tierheim bringen. Auf dem Weg dorthin verstarb das Tier nach langem, sinnlosen Leiden. Ein rechtzeitiges Handeln hätte diesem Tierchen wahrscheinlich das Leben gerettet!
Hinweis aus aktuellem Anlass: Im März 2015 wurde ein Pony in Heiligenstadt von einem "Pferderipper" zu Tode gequält. Inzwischen wurde der Täter, der mittlerweile ein umfassendes Geständnis ablegte, überführt. Die Verhandlung soll am 25. März 2020 um 9.00 Uhr am Amtsgericht Mühlhausen beginnen.
Team vom Tierheim Heiligenstadt
Autor: ikJedes Tier hat einen rechtlichen und ethischen Anspruch auf ein Leben ohne seelische und körperliche Misshandlungen durch Menschen. Dies gilt für unsere Haustiere ebenso wie für unsere Nutztiere.
Hier ist jeder einzelne Mensch gefordert, nicht wegzuschauen, sondern zu handeln und Zivilcourage zu zeigen.Wenn Ihnen Fälle von Tierquälerei bekannt werden, kann es manchmal helfen, zunächst das Gespräch mit dem Tierhalter zu suchen.
Führt dies zu keiner Änderung der Situation, können Sie folgendes tun: Informieren Sie den zuständigen Tierschutzverein. Auch wenn der Tierschutzverein leider selbst keine rechtliche Handhabe hat, kann er aber das Veterinäramt bzw. die zuständige Behörde/Polizei benachrichtigen. Diesen Weg über die Behörden können Sie als Bürger aber auch direkt gehen.
Wenn Sie sich an das Veterinäramt wenden, so ist dieses verpflichtet, jeder Anzeige nachzugehen, auch wenn sie anonym erstattet wird. Hilfreich und sehr wichtig ist es außerdem, wenn die Zustände dokumentiert werden, z.B. durch Fotos.
Tiere müssen oft lange, qualvoll und einsam leiden, weil Menschen sich nicht zuständig fühlen. Auch für Tiere, die z.B. verletzt in einem Straßengraben liegen, sind wir alle verantwortlich.
Ein trauriges Beispiel ist der Fall einer kleinen Katze, die in einem Eichsfelder Dorf einen ganzen Tag verletzt am Straßenrand liegen musste. Viele Dorfbewohner nahmen es wahr, aber alle ließen das kleine, schwer verletzte Tier liegen. Erst gegen Abend hoben Passanten das Kätzchen auf und wollten es zum Tierheim bringen. Auf dem Weg dorthin verstarb das Tier nach langem, sinnlosen Leiden. Ein rechtzeitiges Handeln hätte diesem Tierchen wahrscheinlich das Leben gerettet!
Hinweis aus aktuellem Anlass: Im März 2015 wurde ein Pony in Heiligenstadt von einem "Pferderipper" zu Tode gequält. Inzwischen wurde der Täter, der mittlerweile ein umfassendes Geständnis ablegte, überführt. Die Verhandlung soll am 25. März 2020 um 9.00 Uhr am Amtsgericht Mühlhausen beginnen.
Team vom Tierheim Heiligenstadt