Mi, 10:56 Uhr
22.04.2020
Heilbad Heiligenstadt
Bürgermeister erlässt Haushaltssperre
Die Corona-Krise hält uns weiter in Atem. Einzelhändler und Gastronomen mussten ihre Geschäfte schließen, das verarbeitende Gewerbe meldet vermehrt Kurzarbeit an. Auch unsere kommunalen Unternehmen, wie die Kur- und Tourismus- sowie die Hotelgesellschaft durften bisher ihren Betrieb noch nicht wieder aufnehmen, schreibt Bürgermeister Thomas Spielmann.....
Auch auf den Haushalt der Stadt hat die Situation dramatische Auswirkungen. Durch Bund und Land werden Rettungspakete verabschiedet, um den Unternehmen und ihren Mitarbeitern zu helfen.
Auch die Stadt versucht gerade im Bereich der Gewerbesteuer den Gewerbetreibenden im Rahmen von zinslosen Stundungen und Absetzungen der Vorauszahlungen zu helfen. Allerdings bedeutet das auch, dass in vielen Bereichen die städtischen Einnahmen wegbrechen.
Sei es bei den eigenen kommunalen Steuern, wie der Gewerbe- und Vergnügungssteuer wie auch bei den Landeszuweisungen im Rahmen der Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer. Auch im Bereich des Tourismussektors tendieren die Einnahmen gegen Null.
Wir erwarten einen Ausfall von deutlich über zwei Millionen Euro, eher darüber, erklärt Thomas Spielmann.
Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Kommunen sollen Finanzhilfen des Freistaates zum Tragen kommen. Bis detaillierte Informationen bezüglich der Ausgestaltung und des zeitlichen Ablaufs der Rettungspakete vorliegen, verhängt der Bürgermeister gemäß § 22 ThürGemHV-Doppik eine haushaltswirtschaftliche Sperre.
Es werden lediglich die Ausgaben getätigt, für die die Stadt per Gesetz oder per Vertrag verpflichtet ist. Das Leisten von freiwilligen Ausgaben ist bis auf weiteres nicht möglich, teilt der Bürgermeister mit.
Autor: ikAuch auf den Haushalt der Stadt hat die Situation dramatische Auswirkungen. Durch Bund und Land werden Rettungspakete verabschiedet, um den Unternehmen und ihren Mitarbeitern zu helfen.
Auch die Stadt versucht gerade im Bereich der Gewerbesteuer den Gewerbetreibenden im Rahmen von zinslosen Stundungen und Absetzungen der Vorauszahlungen zu helfen. Allerdings bedeutet das auch, dass in vielen Bereichen die städtischen Einnahmen wegbrechen.
Sei es bei den eigenen kommunalen Steuern, wie der Gewerbe- und Vergnügungssteuer wie auch bei den Landeszuweisungen im Rahmen der Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer. Auch im Bereich des Tourismussektors tendieren die Einnahmen gegen Null.
Wir erwarten einen Ausfall von deutlich über zwei Millionen Euro, eher darüber, erklärt Thomas Spielmann.
Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Kommunen sollen Finanzhilfen des Freistaates zum Tragen kommen. Bis detaillierte Informationen bezüglich der Ausgestaltung und des zeitlichen Ablaufs der Rettungspakete vorliegen, verhängt der Bürgermeister gemäß § 22 ThürGemHV-Doppik eine haushaltswirtschaftliche Sperre.
Es werden lediglich die Ausgaben getätigt, für die die Stadt per Gesetz oder per Vertrag verpflichtet ist. Das Leisten von freiwilligen Ausgaben ist bis auf weiteres nicht möglich, teilt der Bürgermeister mit.