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Do, 15:51 Uhr
14.05.2020
Für gemeinnützige Einrichtungen

2,5 Millionen Euro Corona-Hilfe

Das Thüringer Corona-Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Einrichtungen wird gut nachgefragt, teilt die Thüringer Staatskanzlei mit. Seit dem Start des Soforthilfeprogramms am 15. April wurden 423 Anträge bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) eingereicht...

241 Anträge mit einem Volumen von 2,5 Millionen Euro wurden zügig bearbeitet und bereits ausgezahlt. Täglich kommen rund 20 Anträge neu dazu.

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Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow erklärt: „Gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen sind wichtige Faktoren für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Deshalb brauchen sie in unser aller Interesse und gerade jetzt unsere Unterstützung. Die Thüringer Landesregierung hat sie bei der Krisenbewältigung fest im Blick.“

Die Soforthilfe wird zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage gewährt, die durch die Corona-Krise vom Frühjahr 2020 entstanden ist. Reichen Einnahmen nicht aus, um beispielsweise Miete und Betriebskosten zu decken, ist die Antragsstellung und Unterstützung möglich.

Die Corona-Hilfe kann noch bis zum 31. Mai beantragt werden. Das Servicetelefon der GfAW (0361 22230) ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie sonnabends von 8 bis 13 Uhr besetzt. Weitere Informationen unter www.gfaw-thueringen.de/corona-soforthilfe.

Nicht-gemeinnützige Einrichtungen können zudem Hilfe bei der Corona Soforthilfe 2020 für die Wirtschaft unter https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Corona-Soforthilfe-2020 ebenso bis 31. Mai beantragen.

Das Corona-Programm für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen wurde gemeinsam von der Staatskanzlei, dem Bildungs- und Sport- sowie dem Arbeits- und Sozialministerium aufgelegt. Hilfeempfänger sind Einrichtungen aus Kunst, Kultur, Medien, Sport, Jugendarbeit, Bildung, Frauen- und Behindertenarbeit, Umwelt- und Tierschutzarbeit sowie soziale Teilhabe.
Autor: red

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