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So, 15:55 Uhr
17.05.2020
Thüringer Gesundheitsministerium

Schrittweise zur Regelversorgung in Krankenhäusern

Das Gesundheitsministerium hat ein Konzept vorgelegt, dass es den Krankenhäusern ab sofort ermöglicht, schrittweise in die Regelversorgung zurückzukehren. Für die erste Stufe gilt:.....

- An allen allgemeinversorgenden Krankenhäusern sollen 25 Prozent der gegenwärtig vorhandenen Intensivbehandlungskapazitäten weiterhin für die Behandlung von COVID-19-Patienten frei gehalten werden.

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- Die zusätzlich genehmigten Intensivbehandlungsbetten dürfen nicht zurückgebaut werden. Ausnahmen sind umgewidmete Aufwachräume, die mit Aufnahme des regulären OP-Betriebs wieder ihrer ursprünglichen Funktion zuzuführen sind.

- An allen allgemeinversorgenden Krankenhäusern wird mindestens eine Normalpflegestation als räumlich abgeschlossene Einheit für die Behandlung von COVID-19-Patienten frei gehalten.

- Für stationäre und ambulante elektive Eingriffe an den Allgemeinkrankenhäusern können bis zu 70 Prozent der stationären OP-Kapazitäten geöffnet werden.

- Chirurgische Tageskliniken können vollständig geöffnet werden, soweit für diese räumlich von der zentralen OP-Abteilung getrennte Aufenthalts- und Behandlungsbereiche vorhanden sind.

- Die orthopädischen Fachkrankenhäuser in Arnstadt, Bleicherode und Eisenberg können ihre stationären OP-Kapazitäten vollständig öffnen.

- Alle anderen Fachkrankenhäuser (Level-3-Kliniken) können die reguläre Krankenhausbehandlung wieder aufnehmen. Auch in diesen Krankenhäusern ist für den Fall, dass bereits in Behandlung befindliche Patienten mit COVID-19 infiziert werden, eine Station als räumlich abgeschlossener Behandlungsbereich vorzuhalten.
Autor: ik

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