Mo, 13:47 Uhr
29.06.2020
Sonderprogramm "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern"
Bürgermeister ruft zur Teilnahme auf
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag die Sondermaßnahme Ehrenamt stärken. Versorgung sichern gestartet....
Bewerben können sich insbesondere ehrenamtliche Initiativen, die in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagiert sind, u. a. eingetragene Vereine und gemeinnützige GmbHs (gGmbH). Weitere Informationen zum Programm und zur Interessensbekundung finden Sie hier: https://www.bmel.de/DE/themen/laendliche- regionen/ehrenamt/bule-sondermassnahme- corona.html.
Duderstadts Bürgermeister Feike ruft alle förderfähigen Institutionen ganz herzlich zur Teilnahme auf. Die Fördermaßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE). Ziel des BULE ist es, ländliche Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten und dazu beizutragen, dass Menschen auch in Zukunft gut auf dem Land leben und arbeiten können.
Interessenbekundungen sind vom 24.06.2020 bis zum 12.07.2020 über ein Onlineformular möglich und werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt! Es ist also schnelles Handeln gefordert, zumal die Anzahl der pro Landkreis antragsberechtigten Initiativen begrenzt ist, so der Bürgermeister.
Autor: ikBewerben können sich insbesondere ehrenamtliche Initiativen, die in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagiert sind, u. a. eingetragene Vereine und gemeinnützige GmbHs (gGmbH). Weitere Informationen zum Programm und zur Interessensbekundung finden Sie hier: https://www.bmel.de/DE/themen/laendliche- regionen/ehrenamt/bule-sondermassnahme- corona.html.
Duderstadts Bürgermeister Feike ruft alle förderfähigen Institutionen ganz herzlich zur Teilnahme auf. Die Fördermaßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE). Ziel des BULE ist es, ländliche Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten und dazu beizutragen, dass Menschen auch in Zukunft gut auf dem Land leben und arbeiten können.
Interessenbekundungen sind vom 24.06.2020 bis zum 12.07.2020 über ein Onlineformular möglich und werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt! Es ist also schnelles Handeln gefordert, zumal die Anzahl der pro Landkreis antragsberechtigten Initiativen begrenzt ist, so der Bürgermeister.
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