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Mi, 16:09 Uhr
14.10.2020
Verfassungsgericht untersagt geplante Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission

Gerichtliche Klatsche für Thüringer Landtag

Der Versuch des Thüringer Landtages, die Parlamentarische Kontrollkommission gesetzeskonform zu besetzen, ist Anfang Oktober zum fünften Male gescheitert. Jetzt wollte die Regierung die Kommission ohne AfD-Abgeordnete konstituieren, was ihr das Verfassungsgericht aber verbot…

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Ein entsprechender Beschluss ist dem Thüringer Landtag heute zugegangen. Thüringens Landtagspräsidentin Birgit Keller zeigte sich enttäuscht und will nun die ausführliche Begründung der Gerichtsentscheidung abwarten. „Wir haben den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs zu respektieren“, kommentierte sie.

Die Parlamentarische Kontrollkommission (ParlKK) besteht von Gesetzes wegen aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Fraktionen vom Landtag gewählt werden. Bisher hat der Thüringer Landtag nur drei Kandidaten gewählt. Denn die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion erhielten jeweils keine Mehrheit im Plenum. Laut Geschäftsordnung stehen der Partei in der Kontrollkommission zwei und in der G-10-Kommission ein Sitz zu. Allerdings müssen die Bewerber vom Landtag gewählt werden.

Landtagspräsidentin Keller hat bereits wiederholt die Fraktionen zu einer Verständigung aufgerufen, um die zwei noch vakanten Sitze der Kommission zu besetzen. Doch auch Anfang Oktober scheiterten die AfD-Kandidaten für die Geheimdienstkommissionen. Sowohl für die Parlamentarische Kontrollkommission als auch für die sogenannte G-10-Kommission wurden zuerst die Abgeordneten Torsten Czuppon, Nadine Hoffmann sowie Ringo Mühlmann abgelehnt und auch der zweite Wahlvorschlag mit den Abgeordnten Jörg Hemke, Uwe Thrum sowie Tosca Kniese fand keine Mehrheit bei den Landtagsmitgliedern.

Birgit Keller beteuerte im Namen des Landtags, weiterhin das Interesse an einer zügigen Konstituierung einer demokratisch legitimierten Parlamentarischen Kontrollkommission in ihrer vollen Stärke zu haben. Die Aufgaben der ParlKK werden bisher weiterhin von Mitgliedern wahrgenommen, die noch vom 6. Landtag gewählt wurden. Eine Festschreibung dieses Staus quo will das Verfassungsgericht aber nicht mittragen und untersagte deshalb die Konstituierung mit nur drei Mitgliedern.

„Wir werden – wie wiederholt erklärt – auch zukünftig ermöglichen, dass im Rahmen der schon abgestimmten parlamentarischen Verfahren Wahlgänge mit dem Ziel der Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission durchgeführt werden können. Die Fraktion der AfD ist wie auch in den vergangenen Plenarsitzungen aufgefordert, geeignete Kandidaten zur Wahl zu stellen“, sagte die Landtagspräsidentin.

Dabei dürften der AfD-Fraktion langsam die Kandidaten ausgehen. Ihr Fraktionsvorsitzender Björn Höcke bezeichnet die wiederkehrende Ablehnung seiner Parteimitglieder als "handfesten Skandal". Bei der Verhinderung der AfD-Kandidaten wird die rot-rot-grüne Minderheitsregierung ganz offensichtlich von Parlamentariern aus FDP und/oder CDU unterstützt.

Beide zu besetzenden Gremien dienen der Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes, der somit weiter ohne parlamentarische Aufsicht des seit einem Jahr amtierenden Landtages bleibt.
Autor: red

Kommentare
Rene Strube
14.10.2020, 17.31 Uhr
Geeignete Kandidaten
Die AfD hatte bisher u. a. Herr Czuppon nominiert. Seit mehr als 25 Jahren diente er Thüringen als Polizist.
Er war auch qualifiziert genug, Deutschland und Thüringen in Auslandseinsätzen zu dienen.
An Reputation mangelt es AfD Kandidaten nicht.
Andere Parteien im Landtag - die zum Teil gerade so über 5% kamen sollten endlich den Wählerwillen zur Kenntnis nehmen.
Leser X
14.10.2020, 18.11 Uhr
Das ist Demokratie
Offensichtlich konnten noch keine Kandidaten nominiert werden, die das mehrheitliche Vertrauen der Parlamentarier genießen. Da kann man je nach Interessenlage auf die bösen Abgeordneten schimpfen. Man kann aber genauso gut vermuten, dass es der AfD-Fraktion an integeren Persönlichkeiten mangelt.

Ob so oder so - das ist lebendige Demokratie. Fragen Sie mal die Linken, die wissen aus zurückliegenden Erfahrungen, wie sich sowas anfühlt.
Sachlich
14.10.2020, 18.26 Uhr
Eine Frage der Zeit
Es läuft in die richtige Richtung und auch eine Landratspräsidentin kann dies nicht verhindern. Frau Keller wo ist ihre Neutralität, ihre Fairnis. Was wollen Sie erreichen, sprechen Sie es aus, die Wähler siehe Prozente haben lange ihre Strategie durch schaut.
geloescht 20210614
14.10.2020, 18.56 Uhr
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tannhäuser
14.10.2020, 19.35 Uhr
Integre Persönlichkeiten?
Wenn Sie das Feindbild Höcke mal vernachlässigen, werden Sie davon prozentual bei der AfD mehr finden als bei den Roten und Grünen.

Und wenn man "integer" wörtlich nimmt, sieht es generell bei der Politikerelite in Deutschland ernüchternd aus.
Henkel
14.10.2020, 20.11 Uhr
Leser X
ungelerntes, unfähiges Personal zu finden würde der AFD nicht schwerfallen. Davon rennt aber schon genug im rotgrünen Lager rum. Dass die nun unter sich weiter kungeln wollen, ist doch klar. Als Fans der linken Schlägertrupps muss man versuchen, alles gegen räschts zu mobilisieren, hat man doch außer diesem und Sozialneid nichts zu bieten.
Gudrun1974
14.10.2020, 20.14 Uhr
Der Rechtsstaat funktioniert!
Das ist das Wichtigste an dieser Gerichtsentscheidung! Und dieses Beispiel zeigt auch, dass Demokratie ohne die Flankierung durch den Rechtsstaat wenig wert ist.
Ein guter Tag also!
Psychoanalytiker
14.10.2020, 20.15 Uhr
Wenn uns ein Kommentator hier ...
... erlärt, was "Demokratie" ist, erkläre ich mal, was keine Demokratie ist: Keine Demokratie ist es, wenn ein Mitglied des Thüringer Landtags in drei möglichen Wahlgängen drei Mal nicht zum Ministerpräsidenten gewählt wird, der bei dieser Wahl mehrheitlich gewählte Ministerpräsident so "madig" gemacht wird, dass er am Ende zurücktritt und letztendlich der zuvor nicht gewälte Abgeordnete im "6. Wahlgang" (2 ×3 = 6) doch noch gewählt wird, und er die Wahl auch noch annimmt. So eine "Wahl bis es passt" trifft zumindest nicht mein Demokratieverständnis ...
tannhäuser
14.10.2020, 20.55 Uhr
Leser X!
Googeln Sie mal "Skandale CSU".

Und dann überdenken Sie doch bitte noch mal, ob Ihnen dieser Haufen mit Söder und Scheuer und seinem Einfluss auf die Bundespolitik mehr in Ihre Lebensqualität eingreift als die paar AfD-Politiker, die öffentlichkeitswirksam von sich reden machen oder Opfer von linksextremistischen Anschlägen auf Leib, Leben, Haus, Wohnung oder Auto werden.
Paul
14.10.2020, 21.11 Uhr
Rene Strube..
genau so ist das. Und diese Minderheiten haben aus meiner Sicht überhaupt nichts zu melden.
Man sollte wohl die Grenze von 5% höher setzen, dann wären solche Mini-Motzer endlich weg vom Fenster.
diskobolos
14.10.2020, 23.03 Uhr
Feinbild Höcke?
Wer dem hinterherläuft, der kann keine integre Persönlichkeit sein. Man könnte höchstens noch auf politische Naivität plädieren. Die Mehrheit der Wähler hat hoffentlich aus 33 bis 45 die richtigen Lehren gezogen. Hier im Forum sehen die Mehrheitsverhältnisse offenbar anders aus.
Trüffelschokolade
14.10.2020, 23.48 Uhr
Reputabel und integer
Rene Strube hat Recht, den Kandidaten der AfD fehlt es in der Tat nicht an Reputation. Ihre Reputation als Mitglieder und Unterstützer einer rechtsextremen und antideutschen Partei ist weithin bekannt. Insbesondere die Thüringer Fraktion ist für ihre Radikalität bei gleichzeitiger politischer Inkompetenz bekannt.
Wenn selbst die Wissenschaft das herausstellt, reagiert die AfD Thüringen nicht mit einem Schwenk zur Sacharbeit, sondern mit einer (gescheiterten) Klage gegen die Wissenschaftsfreiheit.

Womit auch deutlich wird, warum man beileibe keine Mitglieder dieser Fraktion als integer bezeichnen kann. Integer im Sinne von anständig kann niemand sein, der einer rechtsextremen und antidemokratischen Partei angehört.

Weswegen die Entscheidung des Gerichts zwar richtig ist, aber ein Problem aufwirft: wenn keine geeigneten Kandidaten aufgestellt werden, dann kann die Kommission auch nicht zusammentreten. Niemand kann die Abgeordneten zwingen eine offensichtlich nicht geeignete Person in so eine Kommission zu wählen, insbesondere wenn es um so wichtige Positionen geht.
Jetzt hat die AfD eigentlich nur zwei Optionen: entweder findet sie endlich eine geeignete Person, die wohl kaum aus den eigenen Reihen kommen könnte, oder verzichtet auf einen solchen Sitz um dennoch die Handlungsfähigkeit der Kommission herzustellen. Das würde auch anzeigen, dass es der Partei zumindest ganz ab und an eben doch um das Beste für das Bundesland und die Demokratie geht.
A-H-S
15.10.2020, 00.28 Uhr
es ist egal, wer sich zur Wahl stellt
Es sind verfassungsgemäße Rechte, die man hier einfach außer Kraft setzen will. Nach dem Paritätsgesetz muss die AfD also auch diesen Versuch die Demokratie zu beschädigen, gerichtlich kassieren lassen. Man stelle sich vor, das wäre durchgegangen, dann hätte man zukünftig auch andere Ausschüsse einfach nicht mehr vollständig besetzt.

Wenn man sich anschaut, welche verschiedenen Biografien zur Wahl standen, die unisono abgelehnt wurden: ein Maurer, ein Tischlermeister, eine Dipl.Biologin, eine Wirtschaftsjusristin, 2 Polizeibeamte, dann weiß man, dass das Problem nicht in den Personen begründet ist, sondern in der Parteizugehörigkeit.
trabijuergen
18.10.2020, 11.48 Uhr
Trüffelschokolade,
wenn die AfD Ihrer Meinung nach eine, ich zitiere: "rechtsextremen und antidemokratischen Partei" ist, erklären Sie uns doch bitte mal, warum diese Partei dann nicht verboten ist? Wo wir doch so ein toller demokratischer Rechtsstaat sind.
Man muß die AfD nicht mögen, die haben auch kein Allheilmittel für die Probleme in Deutschland, aber man sollte trotzdem anerkennen, daß sie eine demokratisch gewählte Partei ist. Auch wenn man deren Ansichten nicht teilt, oder sogar zufiefst schlecht findet.
Wie oben schon erwähnt, die Linke hat seit der letzten Wahl in Thüringen für mich persöhnlich auch kein bißchen Demokratie in ihren Reihen. Solange wählen lassen bis es paßt, ist für mich keine Demokratie. Es findet sich nur leider niemand, der dieses Verhalten vor den Richter bringt.
Und "das Beste für das Bundesland und die Demokratie" wäre es, wenn die an ihrer Macht hängenden Altparteien dies akzeptieren würden und die AfD mit Sachthemen schlagen würde, statt jeden kritischen Kommentar, oder die gesamte AfD in die rechte Ecke zu schieben.
Kritische Bürger sind keine Nazis.
Und nicht jedes AfD-Mitglied ist ein Nazis.
Grundsätzlich alle AfD-Mitglieder, oder Befürworter als Nazis zu beschimpfen, ist auch eine Form des Rassismus.
Denn Rassismus ist nicht nur braun.
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