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Fr, 12:20 Uhr
08.01.2021
Landkreis Eichsfeld ordnet an:

Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreis

Seit Ende Oktober 2020 grassiert an Deutschlands Küste die Geflügelpest unter Wildvögeln (vor allem Enten/Gänse). Ausbrüche in Geflügelhaltungen waren und sind die Folge. Nun wurde die Seuche auch in einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Nordhausen festgestellt...

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In der Folge ergibt sich die Notwendigkeit einer flächendeckenden Aufstallung von Geflügel für den Landkreis Eichsfeld zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde durch das Veterinäramt erlassen und am 08.01.2020 im Amtsblatt Nr. 03 für den Landkreis Eichsfeld veröffentlicht. Die Stallpflicht für Geflügel aller Art gilt bis auf Widerruf.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass sämtliches Geflügel grundsätzlich in geschlossenen Ställen zu halten ist. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Schutz auch unter einer Vorrichtung geschehen, welche oben aus einer überstehenden, flüssigkeitsdichten Abdeckung und an den Seiten aus einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Begrenzung besteht.

Eine obere Abdeckung aus durchlässigem Netz ist nicht zulässig, da der Kontakt mit Ausschei- dungen von Wildvögeln damit nicht verhindert wird!

Es ist zwingend eine flüssigkeitsdichte Folie o. ä. zu verwenden. Futter und Wasser ist in geschlossenen Ställen aufzustellen.

Entsprechende Kontrollen werden durch das Veterinäramt durchgeführt!

Alle Geflügelhalter im Landkreis Eichsfeld, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben zudem die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinäramt unter 03606 650-3901 oder per E-Mail veterinaeramt@kreis-eic.de anzuzeigen.
Autor: red

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