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Mo, 15:18 Uhr
15.02.2021
BARMER übernimmt für spezielle Personengruppen die Kosten

Fahrkosten zur Corona-Impfstelle werden gezahlt

Fahrkosten zur nächsterreichbaren Corona-Impfstelle werden für bestimmte Personengruppen von der BARMER bezahlt. „Die Fahrkosten können all denjenigen erstattet werden, die auch sonst zu ambulanten Behandlungen einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme haben“, sagt Holger Burchardt, Regionalgeschäftsführer der BARMER in Leinefelde-Worbis...

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Explizit gelte das für Personen mit Pflegegrad 4 oder 5. Auch für Menschen mit Pflegegrad 3 ist eine Erstattung möglich, wenn deren Mobilität dauerhaft beeinträchtigt ist, so die gesetzliche Regelung.

Auch wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, auf dem eine außergewöhnliche Gehbehinderung, Blindheit oder Hilflosigkeit angegeben ist (Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“) kann sich die Fahrkosten zur Impfstelle erstatten lassen.

Um die Kosten auch bei Taxifahrten erstatten zu können, benötigen die Krankenkassen eine ärztliche Verordnung. „Diese Transport-Verordnungen können nicht von Seiten der Impfzentren ausgestellt werden, nur vom behandelnden Arzt“, informiert Holger Burchardt. Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro Fahrt gelte nach wie vor.

Auch für Fahrten mit dem privaten Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln könne die Erstattung der Fahrkosten beantragt werden. Die Regelungen gelten für Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen.
Autor: red

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