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Sa, 09:02 Uhr
17.04.2021
DER KAMPF UM EINE EICHE

In großer Gefahr ist das Symbol auf dem Richteberg

Vor 100 Jahren wurde eine Stileiche als Grenzmarkierung zwischen zwei Grundstücken am Richteberg und Hungraben in Heiligenstadt gepflanzt. Prächtig wuchs sie heran. Mit etwa 13 Meter Höhe, einem Kronenschirm von sieben Metern und einem Stammdurchmesser von 70 Zentimetern macht sie was her...

Besonders im Sommer beeindruckt die Eiche mit ihrem imposanten Blätterdach. (Foto: Wilhelm Roth) Besonders im Sommer beeindruckt die Eiche mit ihrem imposanten Blätterdach. (Foto: Wilhelm Roth)
Heiligenstadt. Die Eiche bietet Vögeln Aufenthalt, Schutz, Nahrung und Brutmöglichkeiten. Ihr herrliches Blätterdach spendet an heißen Sommertagen Schatten, produziert Sauerstoff, bindet Co2. Jetzt soll sie gefällt werden. Darauf machten mich Bürger aufmerksam, die mich durch meine ornithologische Arbeit im Eichsfeld als Naturfreund kennen. Ich begann mich mit dem Baum zu beschäftigen.

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Muss er wirklich sterben? Nach Meinung des Unternehmers vom Richteberg müsste sie gefällt werden, da sie sein bebautes Grundstück gefährde. Ein beauftragter Gutachter aus Göttingen sah einige „Defektsymptome“ sowie eine eingeschränkte Vitalität. Eine Fällung sei empfehlenswert. Eine Zugkräfteprüfung bei Sturm wurde nur vermerkt.

Als der Unternehmer das Grundstück als Platz an der Sonne erwarb, ist die Hanglage zur Straßenseite abgebaggert und mit hohen doppelten Betonstelen bewehrt worden, um ausreichen Bauplanung für das Gebäude zu erhalten. Zum Nachbargrundstück der Eiche war eine alte Mauer entfernt, die das Kappen einer alten Wurzel erkennen ließ. Im Interesse der Nährstoff- und Wasserversorgung sägte man drei Hauptäste ab, um die Wurzel, deren Wunde mittlerweile gut verheilt ist, zu entlasten und die Standsicherheit zu sichern. Abgesägt worden war ein vertrockneter Ast und gesunde Baumspitzen beschnitten, um eventuell ein abstehendes Hausdach nicht zu gefährden.

Schon vor einigen Jahren war die Fällung des Baumes beantragt, vom Ordnungsamt aber abgelehnt worden. Da der Baum auf einer gemeinsamen privaten Grenzfläche steht, verzeichnet ihn das Baumkataster von Heiligenstadt nicht, weshalb er einer privatrechtlichen Bewertung bzw. Einigung unterliegt. Allerdings gilt die Baumsatzung genehmigungspflichtig für alle Bäume, die zu einer naturverbundenen Pflege und Bewahrung gehören. Die Hundertjährige vom Richterberg gehört eindeutig dazu. Das besagt auch das Gutachten eines anerkannten Baumexperten.

Meine Überzeugung: Diese Eiche darf nicht sterben. Sie zeichnet sich durch ihre kraftvolle Lebensfähigkeit in der Zeit des allgemeinen Baumsterbens und des Klimawandels aus. Sie ist ein Symbol auf dem Richteberg.

Auch im Winter macht das Symbol auf dem Richteberg was her. (Foto: Wilhelm Roth) Auch im Winter macht das Symbol auf dem Richteberg was her. (Foto: Wilhelm Roth)
Ob der Baum zu fällen ist, bedarf der Zustimmung des Grenznachbarn. Beide Parteien waren mit dem Vermesser der Fläche zwischen Haus und Eiche zum Bau eines großen Pools anwesend. Nun soll das Laub für eine Fällung herhalten. Luxus gegen den Schutz der Natur? Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hätte dann das Anliegen der Unteren Naturschutzbehörde zur Beurteilung zu übergeben.

Ein Wort in eigener Sache: Ich kann nur die Bürgernähe unseres Landrates Werner Henning würdigen. Schon nach zwei Tagen erhielt ich vom ihm eine Antwort auf ein Anliegen. Ganz im Gegensatz dazu Bürgermeister Thomas Spielmann. Noch heute warte ich auf seine Antwort auf meinen Beitrag „Donnerschlag aus dem Heiligenstädter Rathaus“ in dieser Zeitung.
Wilhelm Roth
Autor: psg

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