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Fr, 08:02 Uhr
16.07.2021
Stiftung Warentest

Wer zahlt bei Sturm, Starkregen und Gewitter?

Eingestürzte Häuser, überflutete Straßen: Die heftigen Unwetter haben zu schrecklichen Verwüstungen geführt. Wie man im Schadensfall vorgeht, wer für die entstandenen Schäden aufkommt und wie man sich gegen Naturgefahren versichert, erläutern die Versicherungsexperten der Stiftung Warentest...

Für Hausbesitzer besonders wichtig ist die Elementarschadenversicherung in der Wohngebäudeversicherung. Der Schutz gilt vor allem bei Schäden durch Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben. Er ist aber nicht immer einfach zu bekommen und nicht immer günstig – es gibt enorme Preisunterschiede.

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Viele Hauseigentümer in Ostdeutschland haben als Wohngebäudeversicherung noch eine alte DDR-Police. Damit sind sie gut versichert, denn darin sind auch Überschwemmungsschäden erhalten. Unter besonderen Bedingungen bieten einzelne Bundesländer nach Umweltkatastrophen Unterstützung für Geschädigte, die existenziell getroffen sind. Hausbesitzer erhalten oft aber nur dann Geld, wenn sie nachweisen, dass sie sich erfolglos um einen Elementarschadenschutz bemüht haben.

Die Hausratversicherung zahlt für Schäden durch Überschwemmungen nach Starkregen nur wenn auch eine Elementarschadenversicherung besteht. Überschwemmungsschäden an Autos und Motorrädern begleicht die Teilkasko.

Generell gilt: Schäden müssen der Versicherung sobald wie möglich gemeldet werden. Genaue Angaben zu den Schäden müssen dabei noch nicht gemacht werden.

Der ausführliche Bericht zu Versicherungen bei Sturm, Starkregen und Gewitter ist online unter www.test.de abrufbar.
Autor: red

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