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So, 14:33 Uhr
19.09.2021
Schon bei Schritttempo Rettungsgasse bilden

Bahn frei für die Retter

Fahrerinnen und Fahrer müssen auf der Autobahn im Stau eine Gasse für Rettungsfahr- zeuge schon dann freihalten, wenn sich eine Kolonne im Schritttempo bewegt, erinnern die Unfallsachverständigen von DEKRA...

„Wird die Gasse erst bei Stillstand der Fahr- zeuge gebildet, geht durch Rangieren und geringe Abstände oft wertvolle Zeit verloren“, sagt Unfallforscher Markus Egelhaaf. „Bei der Rettung von Unfallopfern kommt es auf jede Minute an. Deshalb gilt hier die Regel: Bahn frei für die Retter.“

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Außerdem empfiehlt es sich, etwas mehr Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten. Dann ist es leichter, bei Stillstand weiter zu Seite zu fahren, wenn sich größere Einsatzfahrzeuge, wie zum Beispiel von der Feuerwehr, durchschlängeln müssen. Egelhaaf warnt auch davor, die Rettungsgasse sofort nach dem Passieren eines Einsatzfahrzeuges wieder aufzulösen. „Häufig folgen noch weitere Fahrzeuge von Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr oder Abschleppdienst, denen man nicht den Weg versperren darf. Die Rettungsgasse muss so lange bestehen bleiben, bis der Verkehr wieder zügig rollt.“

Das Bilden einer Rettungsgasse ist nach Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung immer dann vorgeschrieben, wenn die Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrstreifigen Außerortsstraßen mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich im Stillstand befinden. Die Gasse ist immer zwischen dem äußerst linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden. Die Fahrzeuge ganz links fahren möglichst weit nach links, die Fahrzeuge rechts daneben fahren nach rechts. Das gilt auch bei drei oder mehr Fahrstreifen in eine Richtung. Im Zweifel hilft ein Blick auf den rechten Handrücken: die Lücke zwischen Dau- men und den übrigen Fingern zeigt die Position der Rettungsgasse an.

Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen drohen happige Strafen. Bis zu 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und einen Monat Fahrverbot kann es für Autofahrerinnen und Autofahrer geben, wenn sie keine Rettungsgasse bilden, die Einsatzkräfte behindern oder unerlaubt eine Rettungsgasse nutzen.
Autor: red

Kommentare
ottilie
19.09.2021, 16.11 Uhr
Bahn frei für die Retter - harte Strafen
Diese Strafen sollte man auch unbedingt anwenden, damit diese Menschen, die das nicht tun, endlich lernen, dass es hier um Leben und Tod geht.
Ebenfalls sollten Gaffer und das Fotografieren dieser bestimmten Personengruppen ebenfalls mit Strafen geahndet werden.
Ich frage mich immer, haben diese Menschen keinen Verstand, die diese Gesetzlichkeit nicht beachten oder sind sie so dumm, das zu begreifen.
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