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Di, 13:28 Uhr
07.02.2023
Mehrere Landkreise betroffen

Schutzmaßregeln zur Bekämpfung der Geflügelpest

Am 02. Februar wurde der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in Niederorschel (Eichsfeldkreis) festgestellt. Um den Seuchenbestand wurde vom Eichsfeldkreis eine Schutzzone von drei Kilometern eingerichtet...



Zusätzlich wird eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet. Diese umfasst Orte im Eichsfeldkreis, im Unstrut-Hainich Kreis, im Kreis Nordhausen und im Kyffhäuserkreis die Ortsteile Keula und Friedrichsrode der Gemeinde Helbedündorf. Für die Geflügelhalter in dieser Zone gelten besondere Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Anzeigepflicht, Eigenüberwachung, Schadnagerbekämpfung, Hygienemaßnahmen für Personen und Gerätschaften, Aufzeichnungspflicht, Entsorgungspflicht usw.
 
Außerdem sind Veranstaltungen mit Geflügel in dieser Zone grundsätzlich verboten. Die vollständige Allgemeinverfügung des Kyffhäuserkreises ist im Amtsblatt bzw. auf der Homepage des Landratsamtes einzusehen.
Autor: emw

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