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Di, 14:48 Uhr
05.02.2019
Eignungsquote berücksichtigt Qualifikation

Wartezeit wird abgeschafft

Das Kabinett hat heute dem neuen bundesweiten Staatsvertrag zum Medizinstudium zugestimmt. Nachdem die Kultusministerkonferenz (KMK) des Bundes und der Länder Anfang Dezember 2018 den neuen Staatsvertrag zur Hochschulzulassung im Medizinstudium – bei einer Enthaltung des Freistaates Thüringen – beschlossen hatte,...

...kann er nun durch den Landtag ratifiziert und anschließend im Thüringer Hochschulzulassungsgesetz verankert werden. „Unser Ziel war ein ausgewogener Mix an unterschiedlichen Zugangswegen zum Medizinstudium, dafür haben wir uns eingesetzt“, sagte Wissenschaftsminister Tiefensee. „Das wird mit dem neuen Staatsvertrag zumindest zum Teil erreicht.“ Die neuen Regelungen sollen bei Zustimmung aller Bundesländer nach einer zweijährigen Übergangsphase ab 2022 gelten.

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Während bisher 60 Prozent Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH), 20 Prozent Abiturnote und 20 Prozent Wartezeit in die Zulassung einflossen, soll nunmehr zwar an dem Drei-Säulen-Modell festgehalten werden, allerdings mit einer anderen Gewichtung: 60 Prozent Auswahlverfahren, 30 Prozent Abiturnote und 10 Prozent fachliche Eignung.

Die bisherige „Wartezeitquote“ wird also zugunsten einer neuen „Eignungsquote“ abgeschafft, die praxisbezogene Eignungstests und einschlägige Vorerfahrungen besser als bisher berücksichtigen soll. Thüringen hatte sich für eine stärkere Verankerung der Eignungsquote – mindestens 20 Prozent – stark gemacht, konnte sich damit aber letztlich nicht gegen die anderen 15 Bundesländern durchsetzen, die einheitlich für eine Erhöhung der Abiturbestenquote auf 30 Prozent sind.

Als Verhandlungserfolg konnte das Thüringer Wissenschaftsministerium jedoch verbuchen, dass die Länder selbst über eine Vorabquote für beruflich Qualifizierte und eigene Bewertungskriterien innerhalb der AdH-Quote (im Rahmen einer sog. Unterquote) entscheiden dürfen. Damit können praktische Kenntnisse und berufliche Erfahrungen künftig stärker berücksichtigt werden.

Für Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee liegen bei der Neuregelung Licht und Schatten eng beieinander. „Einerseits haben wir jetzt eine weitgehend tragfähige Regelung gefunden, die ab 2020 in Kraft treten kann“, sagte Tiefensee. „Andererseits haben wir vehement dafür geworben, dass gerade berufliche Vorerfahrungen stärker berücksichtigt werden. Eine Abiturnote allein sagt wenig über die künftige Eignung des Bewerbers für den Arztberuf aus.“

Der neue Staatsvertrag hebt den bisherigen aus dem Jahr 2008 auf und setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2017 um. Nach diesem Urteil galt das bisherige Verfahren der Zulassung zum Medizinstudium – mit langen Wartezeiten und schlechter Vergleichbarkeit der Abiturnoten – als nicht mehr verfassungskonform.

Die Wissenschaftsminister der Länder hatten sich deshalb in den vergangenen Monaten auf die Neuregelung verständigt, zumal bis Ende 2019 die verfassungskonforme Neuregelung beschlossen sein muss.
Autor: ik

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