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So, 17:27 Uhr
22.03.2020
Bundesregierung verhängt "Kontaktverbot"

Zweisam einsam

Mit Spannung wurde erwartet, was Bundeskanzlerin Merkel heute Nachmittag mit den Ministerpräsidenten der deutschen Länder beschließen würde, um der weiter um sich greifenden Infektion mit dem COVID-19-Virus zu begegnen. Ds Zauberwort heißt "Kontaktsperre"...

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Nur noch in der kleinsten aller möglichen Gruppen, nämlich zu zweit, dürfen die Deutschen von Stund an auf den Straßen und Plätzen unterwegs sein. Das beschlossen die Ministerpräsidenten in einer Telefonschalte gemeinsam mit der Kanzlerin Angela Merkel. Das Gebot gilt erst einmal für zwei Wochen. Ausnahmen bilden größerer Familien und Personen, die nachweislich gemeinsam in einem Haushalt leben.

Während der Telefonkonferenz, so kolportieren mehrere Zeitungen (darunter die BILD), sei es zu einem handfesten Streit zwischen den Ministerpräsidenten aus Bayern und Nordrhein-Westfalen gekommen. Der ambitionierte und Merkel-getreue CDU-Mann Laschet habe seinen Kollegen Söder kritisiert, weil der schon am Freitag für sein Bundesland Maßnahmen ergriffen hätte, ohne sich mit den anderen abzusprechen.

Hier der Wortlaut der neuen Verfügung:

Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.
Autor: red

Kommentare
Maik2702
22.03.2020, 19.07 Uhr
was nun ??
Nur noch zu zweit unterwegs sein ...KLASSE . kann mir bitte jemand erklären wie meine Frau Ihre Mutter, frisch entlassen aus dem Krankenhaus die täglichen Arztbesuche zur Nachbehandlung stemmen soll.Leider ohne Fahrer nicht möglich da meine Frau selbst kein Auto fährt.So ist Sie auf eine dritte Person als Fahrer angewiesen.Selbst wenn ich die beiden nur zum Arzt fahre mache ich mich im schlimmsten Fall Strafbar oder wie sehe ich das.Wir Leben nicht in einem Haushalt das ist das Problem.Wäre schön mal dazu ne Info von der Stadt zu hören.Wir müssen beide Arbeiten und das Zeitfenster beim Arzt durch Corona sehr klein.
__________________________________________________
Anm.d.Red.: Über Autofahrten steht nichts in der Verfügung. Wenn Sie oder ein anderer Fahrer im Auto bleiben, während ihre Frau und deren Mutter in die Arztpraxis gehen, dürften Sie sich im Rahmen der Verordnung bewegen und nicht strafbar machen.
ceasa2018
22.03.2020, 22.00 Uhr
@manuelv30
wer lesen kann ist klar im vorteil,in der verordnung steht doch klar und deutlich das die personen die zum haushalt oder familie gehören nicht zu einer gruppenbildung zählen,meine lebensgefährtin und ich haben auch jeder eine wohnung,nicht verheiratet,aber trotzdem gehört sie doch zur familie,klaro verstanden.Dann kommt ja noch dazu das es zwingende arztbesuche sind,also würde ich mir keine sorgen machen,immer schön die ruhe bewaren und keine panik,es wird alles wieder gut.
BLEIBT ALLE SCHÖN GESUND
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